Windenergie in Weil der Stadt

Was ist geplant? Wie ist der aktuelle Stand? Was sind die Etappen & Meilensteine?

Informieren Sie sich über das Thema "Windenergie in Weil der Stadt".

Worum geht es?

Projektübersicht

Für Energiewende und Klimaschutz ist der weitere Ausbau der Windenergie an Land unabdingbar. Dafür braucht es vor allem Eines: Ausreichend geeignete Flächen. 

Im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG 2023) werden die Ländern daher verpflichtet Fläche für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen. Das Land Baden-Württemberg hat die Regionalverbände mit dieser Aufgabe betraut. Der Verband Region Stuttgart, zu dem Weil der Stadt gehört, muss deshalb seinen Regionalplan fortschreiben und dabei 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen.

Durch die Entwicklung auf Flächen, die in städtischem Eigentum sind, wird sichergestellt, dass potentielle Einnahmen (wie u.a. die Pacht für die Flächen) dem städtischen Haushalt und somit der Allgemeinheit zu Gute kommen. Nach heutigem Kenntnisstand könnte der städtische Haushalt auf den Flächen BB-02 (Großer Wald in Merklingen) und BB-27 (Wald Richtung Simmozheim) Einnahmen im niedrigen einstelligen Millionenbereich erzielen – pro Jahr. 

Die Entwicklung von Windenergieanlagen wird von der Verwaltung und dem Gemeinderat grundsätzlich befürwortet, um die globalen, europäischen, deutschen, baden-württembergischen und lokalen Klimaschutzziele zu erreichen. 

Im Bürgerentscheid vom 9. Juni 2024 haben sich auch 63,7 % der Bürgerinnen und Bürger dafür ausgesprochen.

Wie geht es jetzt weiter?

Aktueller Stand

Nach diesem positiven Votum steht nun der nächste Schritt bevor: Die Vergabe der Flächen an interessierte Projektentwickler/Investoren.

Die Stadtverwaltung sieht hierfür ein transparentes Interessenbekundungsverfahren (IBV) vor. Für die Begleitung dieses Verfahrens konnte das renommierte Fachbüro endura kommunal gewonnen werden, das bereits zahlreiche Verfahren in Süddeutschland begleitet hat.

Für die Vergabe von Flächen besteht zwar keine kommunalrechtliche Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und Vergabe, die Stadtverwaltung möchte aber zu einer nachvollziehbaren, objektiven und transparenten Vergabeentscheidung kommen und dabei die Steuerungsmöglichkeiten des Verfahrens bestmöglich nutzen.

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Kriterien und die Gewichtung für die Verpachtung der Flächen beschlossen (Sitzungsvorlage). Die beiden Gebiete BB-02 (Großer Wald in Merklingen) und BB-27 (Wald Richtung Simmozheim) sollen getrennt ausgeschrieben werden: 


BB-02BB-27
FlächeBevorzugt auf forstwirtschaftlich vorgeschädigten Flächen (v.a. Kalkverwitterungslehm)Bevorzugt auf forstwirtschaftlich vorgeschädigten Flächen (v.a. Kalkverwitterungslehm)
Anzahl der AnlagenMaximal 5Maximal 3
Bürgerbeteiligung (Anteile)Optional, keine WertungMittlere Gewichtung, mind. 39 % verpflichtend
Beteiligung der EnWdSVerpflichtendNicht vorgesehen
Städtische Einnahmen 
(u.a. Pacht)
Hohe GewichtungMittlere Gewichtung

"Wir konzentrieren das Thema städtische Einnahmen und Pacht in dem einen Gebiet und das Thema Bürgerbeteiligung in dem anderen Gebiet“, fasste Bürgermeister Christian Walter die Festlegung der Kriterien in der Sitzung zusammen. 

Die Aussage, wie viele Windenergieanlagen auf den Flächen BB-02 und BB-27 errichtet werden können, ist je nach Projektierer unterschiedlich. Im Begleitmaterial zum Bürgerentscheid wurde explizit und wörtlich darauf hingewiesen, dass „nach heutigen Erkenntnissen (vorbehaltlich aller ausstehenden Untersuchungen)“ drei und vier Anlagen für maximal möglich gehalten werden. Die Anzahl der Anlagen war kein förmlicher Bestandteil des Bürgerentscheids.

Die Zahlen basierten auf einer Machbarkeitsstudie, die die Verwaltung vor dem Bürgerentscheid in Auftrag gegeben hatte. Mittlerweile wurden die Gebiete von weiteren Fachbüros überprüft, die für die Gebiete ganz andere maximal mögliche Anlagenzahlen ermittelt haben: Im Gebiet BB-27 bis zu 8 Anlagen; im Gebiet BB-02 bis zu 12 Anlagen. Die Stadtverwaltung möchte aber von den Informationen des Bürgerentscheids höchstens minimal abweichen und lehnt eine Maximalbelegung der Waldflächen ab.

Im Gebiet BB-02 nun mit maximal fünf statt vier Anlagen in das Verfahren zu starten, basiert unter anderem auf einer Empfehlung von endura kommunal. Denn im weiteren Verfahren könnte es durchaus passieren, dass einzelne Anlagen aufgrund ihrer Lage (Layout) oder aufgrund von Herausforderungen im Genehmigungsverfahren wieder gestrichen werden müssen. Eine endgültige Entscheidung über die Anzahl der Anlagen ist dies also nicht.

Um den Eingriff in den Wald gering zu halten, sollen die Windenergieanlagen allerdings nur auf forstwirtschaftlich geschädigten Flächen errichtet werden. Die Gesamtfläche, die theoretisch in Anspruch genommen werden könnte, wird somit gegenüber dem Bürgerentscheid erheblich reduziert.

Übrigens: Die Stadt hat nur Einfluss auf die städtischen Flächen. Es ist allerdings denkbar, dass innerhalb der Windvorranggebiete auch auf privaten Flächen Windenergieanlagen entwickelt werden. Wie viele Anlagen sich also eines Tages im Stadtgebiet drehen, steht noch nicht fest. 

Die Ausschreibung für die Flächen läuft voraussichtlich bis März 2025. In diesem Zeitraum können interessierte Projektentwickler ihre Angebote abgeben. Anschließend entscheidet der Gemeinderat, wer den Zuschlag erhält. Danach kann das Genehmigungsverfahren beginnen. Bis die Windenergieanlagen gebaut werden können, dauert es voraussichtlich noch mindestens drei Jahre.

Was wurde bereits erreicht?

Etappen & Meilensteine

Am 9. Juni 2024 fand zusammen mit den Europa- und Kommunalwahlen ein Bürgerentscheid zum Thema Windenergieanlagen statt. Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid

Konkret ging es um die Frage, ob städtische Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen. Sitzungsvorlage zum Bürgerentscheid

Eine deutliche Mehrheit von 63,7 Prozent stimmte mit „Ja“. 36,3 Prozent lehnten die Entwicklung von Windenergieanlagen auf den städtischen Flächen ab. Das „Ja“-Votum wurde in allen 24 Wahlbezirken erreicht. Während in einigen Wahlbezirken die Mehrheit knapp über 50 Prozent lag, stimmten in anderen Wahlbezirken über 70 Prozent dafür.  Abstimmungsergebnisse der einzelnen Wahlbezirke  

Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass ein Bürgerentscheid nur dann entschieden ist, wenn mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten die Frage – in diesem Fall mit „Ja“ -beantwortet haben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Ergebnis von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen wird. Auch dieses so genannte Zustimmungsquorum wurde mit 40,3 Prozent deutlich erreicht.

Die Abstimmungsbeteiligung war mit 64 Prozent ähnlich hoch wie bei den anderen Wahlen am 9. Juni.

„Die deutliche Mehrheit hat sich unter einer guten Abstimmungsbeteiligung für lokale Windenergie entschieden. Das gibt der Energiewende und dem Klimaschutz vor Ort Rückenwind und ist ein klarer Auftrag für den Gemeinderat und die Stadtverwaltung, Windenergieanlagen bei uns zu entwickeln. Es freut mich persönlich, dass sich eine große Mehrheit in einem fairen, transparenten und urdemokratischen Verfahren positiv positioniert hat. Das Ergebnis bringt nicht nur eine Mehrheit in der Gesamtstadt, sondern tatsächlich auch in jedem einzelnen Wahlbezirk. Ich bitte daher die Gegner und Kritiker, dieses demokratische Mehrheitsvotum uneingeschränkt zu akzeptieren“, ordnet Bürgermeister Christian Walter das Ergebnis ein.

Gibt es weitere Informationen zum Thema Windenergie?

FAQ Windenergie

Ansprechpartner

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