Im Frühjahr 2026 wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt.
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Auch wenn der Termin noch nicht offiziell bestätigt ist, wird derzeit mit diesem Datum geplant. Auch der Bundespräsident hat öffentlich erklärt, diesen Termin festzulegen, wenn der Bundeskanzler wie geplant die Vertrauensfrage stellt.
Beim Blick auf den Kalender wird es vielen bereits aufgefallen sein: Der 23. Februar 2025 ist auch der Termin für den Narrensprung. Stadtverwaltung und Narrenzunft AHA e.V. haben deshalb gemeinsam nach Lösungen gesucht. Die Stadtverwaltung hatte sich für eine Verschiebung des Narrensprungs ausgesprochen. Denn der Einsatz erfahrener und zuverlässiger Wahlhelfer, die Einrichtung der Wahllokale (Stichwort: Hexenball am 22. Februar in der Stadthalle) und weitere organisatorische Abläufe führen zu einem deutlichen Mehraufwand für die Verwaltung. Dennoch hat der Termin des Narrensprungs und die damit verbundene Tradition einen hohen Stellenwert. Deshalb und weil ein anderer Termin im eng getakteten Narrenfahrplan nicht möglich war, hat die Narrenzunft entschieden, am Termin festzuhalten.
Die Stadtverwaltung setzt darauf, genügend freiwillige und engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden.
Sie sind wahlberechtigt für die Wahl des Deutschen Bundestags (mindestens 18 Jahre alt und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit)
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