Parkkonzept

    In Weil der Stadt gilt seit Ende Oktober 2023 ein Parkkonzept, das den Leitsatz "Außen lang - innen kurz" befolgt. Die Idee dahinter:

    • In der Innenstadt (also innerhalb der Stadtmauer) ist kurzes Parken möglich und kostenfrei. Je nach Standort kann zwischen 30 Minuten und 2 Stunden kostenlos geparkt werden.
    • Außerhalb der Stadtmauer ist das Parken je nach Parkplatz zwischen 2 und 6 Stunden kostenfrei möglich sowie längeres Parken gegen Gebühr.

    Alle Regeln auf einen Blick

    Was gilt wo?

    Parkplätze mit Parkgebühren

    • Auf den Parkplätzen mit Parkgebühren gilt eine Parkscheinpflicht.
    • Die Parkscheine müssen an den aufgestellten Automaten gelöst werden. Bezahlt werden kann entweder mit Münzen, oder kontaktlos mit Karte.

    Festplatz

    6 Stunden kostenlos parken, Parken mit Parkschein: montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr, Monatsticket verfügbar, Halbjahresticket verfügbar +3 Weitere

    Friedhof Weil der Stadt

    6 Stunden kostenlos parken, Parken mit Parkschein: montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr, Monatsticket verfügbar, Halbjahresticket verfügbar +3 Weitere

    Calwer Tor (Calwer Gasse)

    4 Stunden kostenlos parken, Parken mit Parkschein: montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr, Monatsticket verfügbar, Halbjahresticket verfügbar +3 Weitere

    Kino (Badtorstraße)

    4 Stunden kostenlos parken, Parken mit Parkschein: montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr, Monatsticket verfügbar, Halbjahresticket verfügbar +3 Weitere

    Klösterle

    4 Stunden kostenlos parken, Parken mit Parkschein: montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr, Monatsticket verfügbar, Halbjahresticket verfügbar +3 Weitere

    Brenzplatz

    2 Stunden kostenlos parken, Parken mit Parkschein: montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr, Höchstparkdauer 24 Stunden +2 Weitere

    Parkplätze mit Parkscheibenpflicht

    • Für das Parken auf den Parkplätzen müssen keine Gebühren bezahlt werden.
    • Stattdessen muss eine Parkscheibe benutzt werden.
    • Achtung: Auch in den zahlreichen Neben- und Stichstraßen der Altstadt gilt die jeweilige Zonenregelung.

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    Carlo-Schmid-Platz

    Parken mit Parkscheibe: montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, Höchstparkdauer 2 Stunden +1 Weitere

    Herrenberger Straße

    Parken mit Parkscheibe: montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, Höchstparkdauer 1 Stunde +1 Weitere

    Mäuerlesgang

    Parken mit Parkscheibe: montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, Höchstparkdauer 1 Stunde +1 Weitere

    Pforzheimer Straße

    Parken mit Parkscheibe: montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, Höchstparkdauer 1 Stunde +1 Weitere

    Viehmarktplatz, Badtorstraße

    Parken mit Parkscheibe: montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, Höchstparkdauer 2 Stunden +1 Weitere

    Häufige Fragen & unsere Antworten

    FAQ zum neuen Parkkonzept

    Die Weiler Altstadt ist geprägt von dichter Bebauung und engen Straßen. Parkplätze sind knapp und Kunden, Patienten oder Anwohner haben immer wieder Schwierigkeiten, einen Parkplatz zu finden. Die entsprechenden Beschwerden und Anregungen gehen regelmäßig bei der Stadtverwaltung ein.

    Bisher gab es bei den zahlreichen Parkmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Stadtmauern entweder keine Reglementierung oder lediglich eine Parkscheibenpflicht mit einer möglichen Parkdauer von bis zu zwei Stunden.

    Das Parkkonzept schafft dauerhafte Parkmöglichkeiten außerhalb der Stadtmauer, gegebenenfalls gegen Gebühr, um die Innenstadt zu entlasten. Damit wird nicht nur die Parksituation, sondern auch die Verkehrssituation, die häufig zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern führt, entschärft. Das Konzept soll sowohl dem Wunsch von Anwohnern und Angestellten nach ganztätig verfügbaren, fußläufig erreichbaren Parkplätzen als auch dem Wunsch der Einzelhändler nach Kurzzeitparkplätzen gerecht werden. Das Parken außerhalb der Stadtmauer wird grundsätzlich attraktiver, da man dort zwei, vier oder sechs Stunden kostenfrei und noch länger gegen Gebühr parken darf, während es innerhalb der Stadtmauer in der Regel nur eine Stunde ist, in Teilen auch zwei Stunden oder weniger als eine Stunde (jeweils mit Parkscheibe).

    Kurzzeitparken bleibt also in der Innenstadt weiterhin möglich. Damit wird ein häufiger Wechsel auf den Parkplätzen für die Kunden des Einzelhandels gewährleistet.

    Das Hauptziel des neuen Konzepts ist es, die Park- und Verkehrssituation für alle Teilnehmer zu verbessern und nicht, Einnahmen für die Stadt zu generieren. Die Gebühren sind jedoch das notwendige Lenkungsmittel, um den Parkraum zwischen den Nutzern sinnvoll aufteilen zu können.

    Die Straßenverkehrsordnung stellt hohe Anforderungen an das Anwohnerparken. Daher ist dieses aus Großstädten bekannte Konzept in Weil der Stadt rechtlich nicht umsetzbar. In § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird ein „erheblicher Parkraummangel“ als Rechtsgrundlage gefordert, der in Weil der Stadt in keinem Quartier gegeben ist. In anderen Städten waren aus diesem Grund geführte Klagen gegen das Anwohnerparken bereits erfolgreich.

    Der Gemeinderat hat das Parkkonzept im November 2022 öffentlich beschlossen. Anschließend hat die Stadtverwaltung im Wochenblatt, auf der Website und in den sozialen Medien über die geplante Umsetzung informiert. Im Juli 2023 hat der Gemeinderat auch die Parkgebührensatzung öffentlich beschlossen. Alle Sitzungsunterlagen können im Ratsinformationssystemabgerufen werden. Darüber hinaus stehen (zeitlich befristet) Videoaufzeichnungen des Beratungsverlaufs zur Verfügung, um die Entscheidungsprozesse im Gemeinderat nachvollziehen zu können.
     
    Zeitgleich mit dem Start des neuen Parkkonzepts hat die Stadtverwaltung ebenfalls im Wochenblatt, auf der Website und in den sozialen Medien informiert.

    Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgeschlagen, das Monatsticket für den Festplatz und den Parkplatz am Friedhof für 15 € und für die übrigen Parkplätze (am Klösterle, vor dem Kino und in der Calwer Gasse) für 20 € anzubieten. In der Sitzung wurden diese Gebühren auf Antrag sowie durch Zustimmung der Mehrheit des Gemeinderates verdoppelt. Die aktuellen Gebühren für ein Monatsticket, nämlich 30 € bzw. 40 €, sind also die Entscheidung des Gemeinderates. In Wortmeldungen haben sich die Mitglieder des Gemeinderates unter anderem an der Höhe der Mieten für feste Stellplätze (z.B. Garagen) orientiert, die in der Weiler Altstadt schätzungsweise zwischen 50 € und 10 0€ pro Monat betragen.

    Der Festplatz wurde bisher von vielen als kostenlose Alternative zum Park & Ride-Parkplatz am Bahnhof genutzt. Das Ziel des neuen Parkkonzepts ist es, dass S-Bahn-Pendler direkt am Bahnhof parken und der Festplatz für andere Nutzergruppen zur Verfügung steht. Mit dem kostenfreien Parken für sechs Stunden sollte insbesondere den Beschäftigten in den umliegenden Schulen & KITAs entgegengekommen werden. Im ursprünglichen Verwaltungsvorschlag war ein zeitlicher Beginn der Bewirtschaftung um 8:00 Uhr morgens vorgesehen (heißt: mit Sechs-Stunden-Ticket bis 14 Uhr kostenfrei). Per Antrag und mit der Mehrheit des Gemeinderates wurde der Beginn bereits auf 7:00 Uhr vorverlegt.

    Der Parkplatz am Calwer Tor wäre in der Folge der einzige Parkplatz ohne Beschränkungen gewesen. Wäre er nicht in das Parkkonzept einbezogen worden, hätten Anwohner und andere Nutzer aufgrund des Ausweichverhaltens dort möglicherweise gar keinen Parkplatz mehr gefunden.

    Auf den Parkplätzen mit Parkgebühren gilt eine Parkscheinpflicht. Das bedeutet, dass immer ein Parkschein gelöst werden muss, auch wenn innerhalb der kostenlosen Parkdauer geparkt wird. Insbesondere Eltern, die nur kurz auf dem Festplatz parken, um ihre Kinder zur Kita zu bringen oder abzuholen, hatten angeregt, für diese Zeit eine Parkscheibe ins Auto zu legen. Die Kombination von Parkschein und Parkscheibe ist jedoch rechtlich nicht zulässig.

    Allerdings wurde inzwischen die Beschilderung geändert. Für den Hol- und Bringverkehr der Kitas gibt es inzwischen Kurzzeitparkplätze. Dort muss kein Parkschein gelöst werden.

    Zur Umsetzung des neuen Parkkonzeptes wurden 13 Parkscheinautomaten für rund 64.000 € angeschafft. Sieben davon wurden an den neuen gebührenpflichtigen Standorten aufgestellt. Bei den übrigen sechs handelt es sich um Ersatzbeschaffungen, zum Beispiel für die Automaten am Bahnhof.

    Die ersten Ergebnisse der Evaluierungen und die Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurden dem Gemeinderat im Januar 2024 vorgelegt.

    Sitzungsunterlagen

    Ansprechpartner