Hier informieren wir Sie nach Zuschlagserteilung über die Erteilung von Aufträgen gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A, sowie § 30 Abs. 1 UVgO.
Derzeit liegen keine vergebenen Aufträge vor.
Häufige Fragen und Antworten
Wenn die Stadtverwaltung eine bestimmte Bau-/Liefer- oder Dienstleistung beschaffen möchte, muss sie dies ab einem bestimmten Auftragswert im Rahmen einer Ausschreibung tun. In der Ausschreibung definiert die Stadtverwaltung, was sie beschaffen möchte und fordert Unternehmen auf, ein Angebot abzugeben.
Durch die Ausschreibungen soll ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen sichergestellt werden. Dieser Wettbewerb soll eine wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel gewährleisten. Auch die Vergabe von Fördermitteln ist häufig an die Durchführung eines Vergabeverfahrens gebunden.
Der Preis ist immer ein Kriterium. Er ist aber nicht allein ausschlaggebend. Im Rahmen der Ausschreibung soll das „wirtschaftlichste Angebot“ ermittelt werden. Dabei können auch Aspekte wie Nachhaltigkeit in die Entscheidung einfließen.