Hätten Sie es gewusst? Ein Kita-Platz kostet durchschnittlich rund 12.600 Euro pro Jahr.
Wie sich die Finanzierung der städtischen Kindertagesstätten zusammensetzt, erfahren Sie auf dieser Seite.
In der Sitzung am 27. Juni 2023 hat der Gemeinderat die Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen neu gefasst und höhere Benutzungsgebühren festgesetzt.
Im Kindergartenbereich (Ü3) erhöhen sich die Gebühren für die Halbtagsbetreuung (HT) um rund 10 %, für die Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) um durchschnittlich 7,7 % und für die Ganztagsbetreuung (GT) um durchschnittlich 7,2 %. Im Kleinkindbereich (U3) werden die Gebühren um ca. 9,6 % angehoben. Die Gebühren für die Schülerbetreuung an den fünf Grundschulen werden um durchschnittlich 10,8 % erhöht.
Städtetag, Gemeindetag und die kirchlichen Verbände in Baden-Württemberg empfehlen den Kita-Trägern jährlich, wie hoch die Betreuungsgebühren für die Regelbetreuung im Kindergartenbereich und für eine 6-stündige Betreuung im Krippenbereich sein sollen. Für die weiteren Betreuungsmodelle gibt es keine konkreten Gebührenvorschläge.
Während der Corona-Pandemie wurden die tatsächlichen Kostensteigerungen bei der Erhöhung der Benutzungsgebühren bewusst nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Eine deutlich höhere Anpassung der Gebührensätze muss nun schrittweise nachgeholt werden. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 empfehlen die Spitzenverbände eine Gebührenerhöhung um 8,5 %.
Der Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen hat sich gegen eine Gebührenerhöhung über die landesweiten Empfehlungen hinaus ausgesprochen. Aus Sicht der Verwaltung und des Gemeinderates ist die beschlossene Gebührenerhöhung jedoch nicht nur aufgrund des geringen Kostendeckungsgrades von ca. 13 % gerechtfertigt. Durch den diesjährigen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst steigen die Personalkosten für das pädagogische Personal im Jahr 2023 um ca. 320.000 Euro und im Jahr 2024 um ca. 690.000 Euro. Die beschlossene Gebührenerhöhung führt zu Mehreinnahmen von ca. 140.000 Euro pro Jahr. Um den Anstieg der Personalkosten im Jahr 2024 aufzufangen, müssten die Nutzungsentgelte nicht um durchschnittlich ca. 9,5 %, sondern um fast 50 % erhöht werden. Darüber hinaus führen allgemeine Preissteigerungen zu höheren Betriebskosten in den Kitas. Insgesamt wird der städtische Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung im Jahr 2024 trotz der Gebührenerhöhung weiter ansteigen.
Stadtverwaltung und Gemeinderat sind sich bewusst, dass die Gebührenerhöhung die Familien finanziell zusätzlich belastet. Sie ist aber leider zwingend notwendig, da es aufgrund der Gesamtverantwortung für die finanzielle Situation der Stadt nicht vertretbar erscheint, die weiter steigenden Ausgaben ausschließlich aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Zur weiteren Erläuterung sind in den nachfolgenden Diagrammen die wesentlichen Zahlen aus dem städtischen Haushalt 2023 für die Kindertageseinrichtungen und deren Finanzierung dargestellt.