Denkmalschutz

Denkmäler sind besondere schutzwürdige Objekte, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Das können u.a. Gebäude, Plätze, Parks, Skulpturen aber auch ganze Ortsteile sein. Ob Ihr Eigentum ein Kulturdenkmal ist, können Sie bei der Denkmalschutzbehörde der Stadt Weil der Stadt erfahren.

Der Denkmalschutz ist wichtig, weil er diese besonderen Orte und Bauwerke bewahrt, damit sie auch für zukünftige Generationen als wichtige historisch-kulturelle Zeitzeugen erlebbar bleiben. Eigentümer und Besitzer von diesen Kulturdenkmalen sind gesetzlich verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu nutzen.

Geschützte Kulturdenkmäler

Die besonders schutzwürdigen Gegenstände sind bei den Denkmalbehörden in Listen erfasst, in die jeder mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen kann. Mit umfasst sind nicht nur augenscheinliche Gebäude und Plätze, sondern insbesondere auch archäologische Denkmäler im Boden, die nicht immer auffallend sind.

Kulturdenkmäler dürfen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung der Denkmalschutzbehörde       

  • zerstört, verändert oder beseitigt werden
  • in ihrem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden
  • aus ihrer ursprünglichen Umgebung entfernt werden
Ein altes Gebäude.

Besonders schützenswert

Altstadtbereich der Stadt Weil der Stadt

Die Altstadt bildet den wesentlichen Kern der geschichtlichen und bauhistorischen Identität
der ehemals Freien Reichsstadt Weil der Stadt. Der Erhalt ihrer charakteristischen Plätze und
Baudenkmäler stellt eines der wichtigsten Ziele der Stadtentwicklungsplanung dar.

Um den Altstadtbereich der Stadt Weil der Stadt mit seinem Charme und den wertvollen Gebäuden als Ensemble zu schützen, wurde am 04.10.2011 vom Gemeinderat eine sogenannte Gesamtanlagenschutzsatzung für den Ensembleschutz der Altstadt beschlossen.

Jedes Gebäude im Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung, ob denkmalgeschützt oder nicht, unterliegt deren Vorgaben. Darunter zählen u.a. die Errichtung von genehmigungspflichtigen und verfahrensfreien baulichen Anlagen, Veränderungen der Fassade und Dacheindeckung wie auch die Anbringung von Werbeanlagen.

In Ergänzung zur allgemein gehaltenen Gesamtanlagenschutzsatzung konkretisieren die örtlichen Bauvorschriften der sogenannten Gestaltungssatzung die gestalterischen Vorgaben und bieten für Bauherren und Planer eine transparente Grundlage für Baumaßnahmen in der Altstadt. Wie schon die Gesamtanlagenschutzsatzung, ist auch die Gestaltungssatzung für alle Gebäude im Geltungsbereich bindend. 

Steuerliche Vorteile

Bei einem Gebäude, das ein Kulturdenkmal oder Teil einer Gesamtanlage ist, können Sie in bestimmten Fällen Kosten zum Erhalt des Denkmals steuerlich absetzen.
Nach § 7i EStG können Sie im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % absetzen.
Bei eigengenutzten Kulturdenkmälern oder bei zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht eigenbewohnten Kulturdenkmälern nach §§ 10 f und g EStG können Sie entsprechende Aufwendungen zehn Jahre lang in Höhe von jährlich 9 % wie Sonderausgaben geltend machen.

Weitere und ausführlichere Informationen dazu können dem Flyer „Steuerliche Vergünstigungen für Denkmaleigentümer“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau entnommen werden.

Denkmalförderung

Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit der Förderung von Erhaltungsmaßnahmen am Denkmal durch das Land Baden-Württemberg. Informationen hierzu erhalten Sie direkt beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Ansprechpartner