Deuschle, Nina
Sachgebietsleitung Gemeinsamer Gutachterausschuss
Stadtbauamt, Gemeinsamer Gutachterausschuss +1 Weitere
Bodenrichtwerte werden aufgrund von Kaufpreissammlungen flächendeckend für Grund und Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustand ermittelt.
Allgemeine Informationen
Es werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die Bodenrichtwerte beziehen sich dabei stets auf unbebaute Grundstücke. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Es gilt zu beachten, dass Bodenrichtwerte keine besonderen Grundstücksmerkmale berücksichtigen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in seinen wertbeeinflussenden Eigenschaften können somit eine Änderung des spezifischen Marktwerts gegenüber dem Bodenrichtwert bewirken.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für Weil der Stadt und alle Ortsteile können Sie im landesweiten Portal Boris- BW oder im Geoinformationssystem abrufen.