Windenergieanlagen auf städtischen Flächen
Städtische Mitteilungen
Kriterien für die Verpachtung der Flächen beschlossen
Im Bürgerentscheid vom 9. Juni 2024 haben 63,7 % der Bürgerinnen und Bürger dafür gestimmt, dass die Stadt Weil der Stadt ihre städtischen Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt. Nach diesem positiven Votum steht nun der nächste Schritt bevor: Die Vergabe der Flächen an interessierte Projektentwickler/Investoren.
Wie wird der Projektentwickler ausgewählt?
Die Stadtverwaltung sieht hierfür ein transparentes Interessenbekundungsverfahren (IBV) vor. Für die Begleitung dieses Verfahrens konnte das renommierte Fachbüro endura kommunal gewonnen werden, das bereits zahlreiche Verfahren in Süddeutschland begleitet hat.
Für die Vergabe von Flächen besteht zwar keine kommunalrechtliche Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und Vergabe, die Stadtverwaltung möchte aber zu einer nachvollziehbaren, objektiven und transparenten Vergabeentscheidung kommen und dabei die Steuerungsmöglichkeiten des Verfahrens bestmöglich nutzen.
Nach welchen Kriterien werden die Flächen verpachtet?
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Kriterien und die Gewichtung für die Verpachtung der Flächen beschlossen. Die beiden Gebiete BB-02 (Großer Wald in Merklingen) und BB-27 (Wald Richtung Simmozheim) sollen getrennt ausgeschrieben werden:
BB-02 | BB-27 | |
Fläche | Bevorzugt auf forstwirtschaftlich vorgeschädigten Flächen (v.a. Kalkverwitterungslehm), siehe Karte | Bevorzugt auf forstwirtschaftlich vorgeschädigten Flächen (v.a. Kalkverwitterungslehm), siehe Karte |
Anzahl der Anlagen | Maximal 5 | Maximal 3 |
Bürgerbeteiligung (Anteile) | Optional, keine Wertung | Mittlere Gewichtung, mind. 39 % verpflichtend |
Beteiligung der EnWdS | Verpflichtend | Nicht vorgesehen |
Städtische Einnahmen (u.a. Pacht) |
Hohe Gewichtung | Mittlere Gewichtung |
„Wir konzentrieren das Thema städtische Einnahmen und Pacht in dem einen Gebiet und das Thema Bürgerbeteiligung in dem anderen Gebiet“, fasste Bürgermeister Christian Walter die Festlegung der Kriterien in der Sitzung zusammen.
Warum sollen im Gebiet BB-02 nun maximal fünf Anlagen entwickelt werden? Im Vorfeld des Bürgerentscheids war von vier Anlagen die Rede.
Die Aussage, wie viele Windenergieanlagen auf den Flächen BB-02 und BB-27 errichtet werden können, ist je nach Projektierer unterschiedlich. Im Begleitmaterial zum Bürgerentscheid wurde explizit und wörtlich darauf hingewiesen, dass „nach heutigen Erkenntnissen (vorbehaltlich aller ausstehenden Untersuchungen)“ drei und vier Anlagen für maximal möglich gehalten werden. Die Anzahl der Anlagen war kein förmlicher Bestandteil des Bürgerentscheids.
Die Zahlen basierten auf einer Machbarkeitsstudie, die die Verwaltung vor dem Bürgerentscheid in Auftrag gegeben hatte. Mittlerweile wurden die Gebiete von weiteren Fachbüros überprüft, die für die Gebiete ganz andere maximal mögliche Anlagenzahlen ermittelt haben: Im Gebiet BB-27 bis zu 8 Anlagen; im Gebiet BB-02 bis zu 12 Anlagen. Die Stadtverwaltung möchte aber von den Informationen des Bürgerentscheids höchstens minimal abweichen und lehnt eine Maximalbelegung der Waldflächen ab.
Im Gebiet BB-02 nun mit maximal fünf statt vier Anlagen in das Verfahren zu starten, basiert unter anderem auf einer Empfehlung von endura kommunal. Denn im weiteren Verfahren könnte es durchaus passieren, dass einzelne Anlagen aufgrund ihrer Lage (Layout) oder aufgrund von Herausforderungen im Genehmigungsverfahren wieder gestrichen werden müssen. Eine endgültige Entscheidung über die Anzahl der Anlagen ist dies also nicht.
Um den Eingriff in den Wald gering zu halten, sollen die Windenergieanlagen allerdings nur auf forstwirtschaftlich geschädigten Flächen errichtet werden. Die Gesamtfläche, die theoretisch in Anspruch genommen werden könnte, wird somit gegenüber dem Bürgerentscheid erheblich reduziert.
Übrigens: Die Stadt hat nur Einfluss auf die städtischen Flächen. Es ist allerdings denkbar, dass innerhalb der Windvorranggebiete auch auf privaten Flächen Windenergieanlagen entwickelt werden. Wie viele Anlagen sich also eines Tages im Stadtgebiet drehen, steht noch nicht fest.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Ausschreibung für die Flächen läuft voraussichtlich bis März 2025. In diesem Zeitraum können interessierte Projektentwickler ihre Angebote abgeben. Anschließend entscheidet der Gemeinderat, wer den Zuschlag erhält. Danach kann das Genehmigungsverfahren beginnen. Bis die Windenergieanlagen gebaut werden können, dauert es voraussichtlich noch mindestens drei Jahre.