Unechte Teilortswahl abgeschafft
Städtische Mitteilungen
Die unechte Teilortswahl wurde abgeschafft. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit bei nur einer Gegenstimme beschlossen. Bei der nächsten Gemeinderatswahl in fünf Jahren wird es also ein anderes Wahlsystem geben.
Die unechte Teilortswahl ist ein besonderes Wahlsystem, das in Weil der Stadt seit 1975 angewendet wurde. Dabei wurde den einzelnen Teilorten eine feste Anzahl von Sitzen im Gemeinderat garantiert. Damit sollte sichergestellt werden, dass auch kleinere Teilorte ausreichend vertreten sind.
Die unechte Teilortswahl sollte das Zusammenwachsen der Teilorte nach der Gemeindegebietsreform fördern. Mit der Eingemeindung von Münklingen zum 01.01.1975 ist die Bildung der Gesamtstadt Weil der Stadt bald 50 Jahre her. „Rein statistisch kennt die Mehrheit unserer Bevölkerung nur noch die Gesamtstadt. Das ist ein vernünftiger Anhaltspunkt, dass die Zeit gekommen ist, das Wahlsystem zu ändern“, so Bürgermeister Christian Walter in der Gemeinderatssitzung.
Hauptgrund für die Abschaffung war aber das komplizierte Wahlsystem. Bei der unechten Teilortswahl dürfen nur so viele Kandidaten aus einem Teilort gewählt werden, wie dem Teilort Sitze garantiert werden. Dies schränkt nicht nur die Wahlfreiheit ein, sondern führt auch dazu, dass die Wähler in Weil der Stadt ihr Stimmenkontingent häufiger nicht voll ausschöpfen. Der Anteil der ungültigen Stimmzettel ist in Weil der Stadt mit 4,5 % deutlich höher als in Gemeinden ohne dieses Wahlsystem mit 2,5 %. Nicht nur bei den Wählern, sondern auch bei den Wahlhelfern ist die Fehlerquote erhöht: Bei der Wahl im Juni wurden acht Stimmzettel fälschlicherweise für ungültig erklärt. Dadurch verloren zwei Parteien jeweils einen Sitz.
Ein weiterer Grund: Die Zahl der Gemeinderäte. Bei der Gemeinderatswahl im Juni waren 24 Sitze zu vergeben. Durch die Ausgleichssitze sind es nun 26 Gemeinderäte. Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl entfallen künftig auch die Ausgleichssitze. Eine geringere Anzahl von Gemeinderäten kann nicht nur die Entscheidungsfindung erleichtern, sie reduziert auch die Kosten.
Bei der nächsten Gemeinderatswahl im Jahr 2029 wird nach dem allgemeinen Verhältniswahlrecht ohne feste Sitzzuteilung für die Teilorte gewählt. Die Wähler können ihre Stimmen freier verteilen, ohne durch die Wohnbezirksregelung eingeschränkt zu sein. Das bedeutet, dass dann nur noch die Gesamtzahl der Stimmen darüber entscheidet, ob ein Kandidat gewählt ist oder nicht. Aus welchem Teilort er kommt, spielt keine Rolle.
Während bei der unechten Teilortswahl die Zahl der Sitze nach den örtlichen Verhältnissen festgelegt werden musste, ergibt sie sich künftig direkt aus dem Gesetz und ist nur noch von der Einwohnerzahl abhängig. Die Zahl der Gemeinderäte für Städte in der Größenordnung von Weil der Stadt beträgt 22.
Jeder Gemeinderat hat per Gesetz die Interessen der Gesamtstadt zu vertreten, unabhängig davon, aus welchem Teilort er kommt.
Zudem zeigen die Erfahrungen aus anderen Gemeinden, dass auch nach Abschaffung der unechten Teilortswahl die kleineren Teilorte weiterhin im Gemeinderat vertreten sind. In einigen Gemeinden konnten die kleinen Ortsteile sogar mehr Sitze erringen, als dies bei der unechten Teilortswahl der Fall gewesen wäre. Das liegt daran, dass die Kandidaten unabhängig von ihrem Wohnort gewählt werden können.
Ob und in welchem Umfang die Teilorte zukünftig im Gemeinderat vertreten sein werden, hängt nun nicht mehr vom Wahlsystem, sondern ausschließlich von der Aufstellung der Kandidaten sowie dem Wählerwillen ab.
Weitere Informationen zur Abschaffung der unechten Teilortswahl finden Sie auch im Ratsinfosystem.
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