Siedlungsentwicklung in Hausen vorläufig zurückgestellt

Städtische Mitteilungen Hausen

Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe oder die Ansiedlung neuer Betriebe: Da in Weil der Stadt keine freien städtischen Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, müssen diese Anfragen von der Verwaltung regelmäßig abgelehnt werden.

Für ein neues Gewerbegebiet kommen bauplanungsrechtlich nur eine Fläche in Hausen und eine in Merklingen in Frage. Denn ein Großteil der Flächen auf Weiler Gemarkung ist als Schutzgebiet ausgewiesen. Eine Bebauung ist beispielsweise in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten nicht zulässig.

Bereits bei der Einwohnerversammlung in Hausen im Oktober 2022 hatte die Stadtverwaltung das Projekt „Siedlungsentwicklung Rübenäcker“ vorgestellt. Geplant war eine Mischung aus Wohn- und Gewerbegebiet. Schon im Vorfeld hatte jedoch eine

Bürgerinitiative Bedenken gegen eine überwiegende Gewerbegebietsentwicklung geäußert, die dann auch in der Einwohnerversammlung vorgetragen wurden. Insbesondere wurde gefordert, dass eine Siedlungsentwicklung in Hausen ausschließlich Wohnbebauung umfassen sollte, da eine weitere Entwicklung von Gewerbeflächen den Ortsteil übermäßig belasten würde.

Die Stadtverwaltung hatte stets betont, dass im Flächennutzungsplan eine Wohnraumentwicklung in Hausen vorgesehen sei und mittelfristig umgesetzt werden solle, auch zur Sicherung der örtlichen Infrastruktur wie Kita oder Grundschule. Kurzfristig könnte die Siedlungsentwicklung angesichts der insgesamt begrenzten städtischen Ressourcen nur in Kombination mit einer Gewerbeflächenentwicklung priorisiert werden.

Im weiteren Verlauf wurden im Juni 2023 neue Überlegungen zur Siedlungsentwicklung in Hausen öffentlich im Gemeinderat vorgestellt. In diese Überlegungen sind auch die Wünsche der Hausener Bevölkerung nach mehr Wohnen und weniger Gewerbe eingeflossen. Es wurde beschlossen, die Machbarkeit und Mitwirkungsbereitschaft für diese Planung zu prüfen.

Die durchgeführte Eigentümerabfrage samt Einzelgesprächen zur Mitwirkungsbereitschaft hat ergeben, dass eine Entwicklung in Hausen (Gewanne Breuningsäcker, Rübenäcker, angrenzende) derzeit nicht möglich ist. Für entscheidende, zentral gelegene Grundstücke

besteht keine Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer – zum Teil auch nicht für den Fall, dass nur Wohnen entwickelt würde. In Weil der Stadt gilt seit vielen Jahren der Grundsatzbeschluss, nur im Ankaufsmodell Bauplanungsrecht zu schaffen; die Mitwirkung der Eigentümer ist also zwingende Voraussetzung.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Dezember 2024 beschlossen, die Planungen in Hausen derzeit nicht weiterzuverfolgen und bis auf Weiteres zurückzustellen. Das bedeutet, dass auch die im Flächennutzungsplan vorgesehene Siedlungsentwicklung Wohnen in Hausen zurückgestellt wird, bis andere Großprojekte wie Häugern-Nord und das Bürgerheim-Areal in Weil der Stadt, Würmtalblick in Schafhausen oder das Kindergartenquartier Kirchenburg in Merkligen realisiert sind und bis eine ausreichende Mitwirkungsbereitschaft seitens der Eigentümer vorliegt. Auch ein etwaiger Ersatzneubau der Festhalle in Hausen muss zurückgestellt werden, bis dieser im Rahmen der Siedlungsentwicklung bauplanungsrechtlich und liegenschaftlich realisiert werden kann. 

Durch die Verwaltung bis auf Weiteres zurückgestellt wurde die Entwicklung von Gewerbeflächen in Merklingen. Ausgangsuntersuchungen hatten hier eine hohe ökologische Wertigkeit ergeben, die eine Bebauung zwar nicht unmöglich machen, aber die Notwendigkeit von aufwendigen Ausgleichsmaßnahmen auslösen würde.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt