Informationen zur Bundestagswahl

Städtische Mitteilungen

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung. Wir haben ein paar häufige Fragen und Antworten zusammengefasst: 

Wählen im Wahllokal oder per Briefwahl?

Die kurzen Fristen der vorgezogenen Wahl führen dazu, dass für den Versand der Briefwahlunterlagen wenig Zeit bleibt. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, möglichst am Wahltag im Wahllokal wählen zu gehen. Die Wahllokale haben zwischen 08:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Zu Stoßzeiten, etwa kurz vor dem Narrensprung, kann es ggfs. zu Wartezeiten kommen.

Die Wahlunterlagen für die Briefwahl können voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 verschickt werden. Wer per Briefwahl wählt, sollte außerdem bedenken, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen bis zum Wahltag bei der Stadtverwaltung eingehen müssen. Sie sollten deshalb schnellstmöglich beantragt, ausgefüllt und zurückgeschickt oder in einen der Rathausbriefkästen der Teilorte eingeworfen werden. Wahlbriefe, die am 23. Februar 2025 nach 18 Uhr eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Für die Beantragung der Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel per Online-Antrag über die städtische Website oder schriftlich über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Wer die Briefwahl persönlich im Bürgeramt (Kapuzinerberg 14) beantragt, kann voraussichtlich ab dem 10. Februar zu den Öffnungszeiten des Bürgeramts direkt vor Ort wählen.

Übrigens: Wer Briefwahl beantragt, kann nur noch mit diesen Unterlagen wählen. Entweder per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Auf der Wahlbenachrichtigung steht das jeweilige Wahllokal.

Bei einigen Wahlbezirken gab es Änderungen:

  • Innenstadt I: Wahllokal im Bürgerheim
  • Innenstadt II, Heinrichsberg und Blammerberg: Wahllokal in der Realschule 
  • Häugern und Waldenberg/Wirschig: Wahllokal in der Mensa des Johannes-Kepler-Gymnasiums
  • Neuer Wahlbezirk Merklingen Süd: Wahllokal im Seniorenzentrum Haus Michael

Narrensprung und Bundestagswahl

Am 23. Februar ist nicht nur Wahltag, sondern auch Narrensprung der Narrenzunft AHA. Allen Ehrenamtlichen, die sich dennoch als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeldet haben, gilt deshalb schon vorab ein herzlicher Dank für ihr wichtiges Engagement. 

Darf man verkleidet wählen?

Die Bundeswahlleiterin sagt dazu: „Wahlberechtigte sind grundsätzlich bei der Kleidungsauswahl nicht eingeschränkt und können grundsätzlich auch im Kostüm wählen. Nur wenn das eigene Erscheinungsbild die allgemeine Ordnung im Wahllokal gefährdet oder öffentliches Ärgernis erregt, kann der Wahlvorstand einschreiten. Personen mit politischen Botschaften, Parteisymbolen oder verbotenen Symbolen auf der Kleidung können durch den Wahlvorstand aus dem Wahlraum verwiesen werden. Ist bei Wahlberechtigten durch eine Kostümierung das Gesicht verhüllt oder durch starke Schminke eine Person nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar, kann der Wahlvorstand die Person darum bitten, diese abzunehmen, um die Identität der Person feststellen zu können.“

Redaktion

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