Der Bebauungsplan „Häugern-Nord“ für das geplante Neubaugebiet geht erneut in die so genannte Offenlage. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ebenso beschlossen wie die Billigung der ergänzten Entwürfe. Im Rahmen der vierwöchigen Offenlage werden die Öffentlichkeit und die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Warum gibt es eine erneute Offenlage?

Die erste Offenlage des Bebauungsplans fand von November 2022 bis Februar 2023 statt. Einzelne Stellungnahmen aus dieser Offenlage wurden direkt aufgegriffen und in den Planungen und Fachgutachten entsprechend ergänzt. So wurden beispielsweise im Laufe des Jahres 2023 eine Umweltschadensprüfung und eine Klimauntersuchung durchgeführt.

Eine erneute Offenlage ist deshalb erforderlich, weil die Planungen geändert und ergänzt wurden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Warum dauert das Verfahren so lange?

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde 2017 vom Gemeinderat gefasst. Im Laufe des Verfahrens hatten sich durch verschiedene Gesetzesänderungen die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Die Folge: Gutachten oder erarbeitete Ausgleichsmaßnahmen mussten angepasst werden. Hinzu kamen aufwändige Abstimmungen mit den Fachbehörden. Bei diesem komplexen Bebauungsplan, der mit seinen Anlagen inzwischen über 1.700 Seiten umfasst, nimmt das viel Zeit in Anspruch. „Die Ausweisung von Bauland ist zu einem absurden Bürokratiemonster geworden“ fasste Bürgermeister Christian Walter das Verfahren in der Sitzung zusammen und betonte, dass es nicht daran liege, dass die Stadtverwaltung langsam arbeite. 

 

Wie geht es jetzt weiter?

Die Ergebnisse der Offenlage, also die eingegangenen Stellungnahmen, werden von der Verwaltung ausgewertet und dem Gemeinderat vorgelegt. Bei der Abwägung der Stellungnahmen wird sich der Gemeinderat sowohl mit den neuen als auch mit den Stellungnahmen aus der ersten Offenlage befassen.

Nach Abwägung der Stellungnahmen kann der Bebauungsplan beschlossen werden. Dies geschieht in der Regel in der gleichen Sitzung. Geplant ist dieser Satzungsbeschluss derzeit für das vierte Quartal 2024. Mit dem Satzungsbeschluss wird Baurecht für das Gebiet geschaffen.

 

Was sind die wichtigsten Themen im Bebauungsplanverfahren?

In einem Sachstandsbericht hatte die Verwaltung den Gemeinderat im Dezember 2023 über die größten Themen im Bebauungsplanverfahren informiert. Dies ist der aktuelle Stand:

 

  • Genehmigung zur Umwandlung von Streuobstwiesen: Streuobstwiesen sind ab einer bestimmten Größe naturschutzrechtlich geschützt. Die Umwandlung des 2,9 Hektar großen Streuobstbestandes im Plangebiet muss daher von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Böblingen genehmigt werden. Der Antrag wurde Anfang Februar gestellt. Auch die in diesem Verfahren erforderliche Beteiligung, insbesondere der Naturschutzverbände, wurde bereits durchgeführt. Dabei sind umfangreiche Stellungnahmen eingegangen, die derzeit bearbeitet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Unteren Naturschutzbehörde ein aus fachlicher Sicht genehmigungsfähiger Antrag vorliegt. Diese Genehmigung muss vor dem Satzungsbeschluss vorliegen.

    Übrigens: Die Streuobstflächen werden ersetzt. Dafür sind 3,1 Hektar, verteilt auf sechs Flächen im Stadtgebiet, vorgesehen. Hinzu kommen weitere Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Natur- und Artenschutzes.
     
  • Wasserrechtliche Genehmigung (Merklinger Ried): Die Bebauung von Häugern-Nord und gegebenenfalls die Entwicklung des Gewerbegebietes „Unter dem Weiler Weg“ führen zu einem Eingriff in den Wasserhaushalt. Die Versiegelung von Flächen führt grundsätzlich zu einer Verringerung der Grundwasserneubildung, die durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden muss. Ein Fachbüro hat in mehreren Gutachten untersucht, welche Ausgleichsmaßnahmen in Frage kommen. Mit diesem Maßnahmenpaket können die negativen Auswirkungen von Häugern-Nord ausgeglichen bzw. überkompensiert werden. Für die Lebensräume im Ried sind daher keine erheblichen Veränderungen zu erwarten. Auch dieser Antrag wurde Anfang Februar bei der Unteren Wasserbehörde (beim Landratsamt Böblingen) eingereicht. Der Stadtverwaltung wurde bestätigt, dass der Antrag und damit das darin beschriebene Entwässerungskonzept grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Auch diese Genehmigung muss bis zum Satzungsbeschluss vorliegen.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt