Wie können Gastronomie und Einzelhandel in der Weiler Innenstadt erhalten werden? Ein Baustein ist eine Erhaltungssatzung, die den Schutz und die Weiterentwicklung der Innenstadt zum Ziel hat. Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Satzung beschlossen. Mit der Satzung soll sichergestellt werden, dass die Erdgeschosszonen der Gebäude entlang der Hauptgeschäftsstraßen auch in Zukunft für Handel und Gastronomie zur Verfügung stehen und nicht vollständig in Wohnraum umgewandelt werden.

Die Erhaltungssatzung erfüllt dabei zwei zentrale Funktionen: Zum einen ermächtigt sie die Verwaltung, bei geplanten Umnutzungen der Erdgeschossflächen regulierend einzugreifen, um eine schleichende Entwicklung hin zu reinen Wohnquartieren zu verhindern. Zum anderen schafft sie die rechtliche Grundlage, um bei Neubauten eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss vorschreiben zu können.

„Das Eigentum ist durch das Grundgesetz besonders geschützt und das ist auch gut so. Eigentum verpflichtet aber auch und gerade bei den Erdgeschossflächen in der Innenstadt kommt den Eigentümern eine besondere Verantwortung zu. Die Erfahrung mit anderen Bauprojekten in privater Hand zeigt leider: Wenn die Eigentümer die Projekte nicht vorantreiben oder andere Ziele verfolgen, hat die Stadtverwaltung keine Handhabe. Die Erhaltungssatzung hilft, künftig zumindest im Bereich der Innenstadt die Nutzung der Erdgeschossflächen zu steuern“, so Bürgermeister Christian Walter.

„Die Erhaltungssatzung ist nur eines von vielen Instrumenten, die zur Belebung der Innenstadt beitragen sollen. Neben der Gesamtanlagenschutzsatzung und dem Sanierungsgebiet sind dies eine Vielzahl von Veranstaltungen auf dem neugestalteten Marktplatz, das Parkkonzept oder der aktive Beitrag der Wirtschaftsförderung bei der Ansiedlung von Geschäften und hochwertigen Gastronomiebetrieben“, ergänzt Erster Beigeordneter Jürgen Katz.

Den Geltungsbereich und weitere Informationen zur Erhaltungssatzung finden Sie im Ratsinformationssystem.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt