Bericht aus dem Gemeinderat vom 27. Juni 2023
Bericht aus der Sitzung
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23. Mai 2023 wurde folgender Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist:
Grundstücksangelegenheiten
- Ausübung des bedingten Wiederkaufsrechts
Die Verwaltung wird ermächtigt, bestehende bedingte Wiederkaufsrechte zugunsten der Stadt bei Wohnbaugrundstücken auszuüben.
Neubau Kreisverkehrsplatz L1182 Merklinger Straße in Weil der Stadt
- Vergabe der Planungsleistungen
Bei 17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, die weiteren Planungsleistungen für den Neubau eines Kreisverkehrsplatzes auf der L1182, Merklinger Straße in Weil der Stadt in Höhe des Baugebiets „Häugern Nord“, an das Ingenieurbüro Schädel, Weil der Stadt, nach Honorarzone III zu vergeben.
MTB-Downhill-Strecke in Schafhausen: aktueller Stand der Planung
- Kenntnisnahme
Der Gemeinderat hat vom aktuellen Stand der Planungen der MTB-Downhill-Strecke in Schafhausen Kenntnis genommen.
Bericht 2022/2023 Stabstelle Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Der Gemeinderat hat den Bericht 2022/2023 der Stabstelle Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Tourismus zustimmend zur Kenntnis genommen.
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und Mai-Steuerschätzung: Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
- Kenntnisnahme und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat von den Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf den städtischen Haushalt Kenntnis genommen. Weiter hat der Gemeinderat von den voraussichtlichen Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung auf den städtischen Haushalt Kenntnis genommen.
Bei 20 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat beschlossen, dass den Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024 ein um zehn Prozent (45 Hebepunkte) erhöhter Hebesatz für die Grundsteuer B zugrunde gelegt wird.
Schließlich hat der Gemeinderat davon Kenntnis genommen, dass angesichts der ab 2025 in Kraft tretenden Reform der Grundsteuer im Laufe des Jahres 2024 erneut über den zukünftigen Hebesatz beraten werden wird.
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt mit Gebührenverzeichnis
- Änderung zum 01.09.2023
Bei 17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt mit Gebührenverzeichnis mit Wirkung ab 1. September 2023 beschlossen.
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Entgelte für die Tagespflege für Kleinkinder (Modell TAKKI) ab 1. September 2023 an die Betreuungsgebühren für unter 3-jährige Kinder in einer Kinderkrippe entsprechend des ab 1. September 2023 gültigen Gebührenverzeichnisses angepasst werden.
Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2023/114/1.
Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen zugestimmt.
Solarkataster Altstadt Weil der Stadt
- Satzungsbeschluss zur Änderung der Gestaltungssatzung
Bei 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Änderungsentwurf von § 5 Abs. 6 der „Gestaltungssatzung für den Stadtkern Weil der Stadt“ (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) auf Grundlage der Abwägungsvorschläge (Anlage 1 und 2).
2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften „Gestaltungssatzung für den Stadtkern Stadt Weil der Stadt“ E. Textteil § 5 Abs. 6 - Solarkataster (Anlagen 3 und 4) gem. § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für den in Anlage 4 dargestellten Geltungsbereich (Legende: „Abgrenzung GA“). Der Leitfaden Solarkataster für Gesamtanlagen nach dem Denkmalschutzgesetz, Stand 03/2022, Landesamt für Denkmalpflege und das Vollzugsschreiben zu den aktuellen Änderungen im Denkmalschutzgesetz des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.04.2022 sind als Anlagen zur Auslegung der Satzung beigefügt.
Sanierung Stadtmauer Weil der Stadt BA II Abschnitte R7-R9
- Baubeschluss
Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der erweiterten Untersuchungen und des Instandsetzungskonzepts billigend zur Kenntnis genommen und bei 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen auf dieser Grundlage die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen an der Stadtmauer in den Abschnitte R7 bis R9 in vier Bauabschnitten BA II/1 bis BA II/4 in den Jahren 2023, 2024 und 2025 beschlossen.
Eigenbetrieb "Städtische Liegenschaften" der Stadt Weil der Stadt
- Erlass einer Betriebssatzung und Bestellung einer Betriebsleitung für den Eigenbetrieb
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vonseiten der Verwaltung zurückgezogen. Der Sachverhalt wird dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Kauf von Ökopunkten
- Beschlussfassung
Bei 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, 96.516 Ökopunkte von der Riehle Landwirtschaft GbR, Spätengrund 1, Weil der Stadt, zu erwerben. Der Kaufpreis pro Ökopunkt beträgt für die Schaffung magerer Flachlandmähwiesen (91.376 Ökopunkte) 0,88 € (netto), für die übrigen Maßnahmen (5.140 Ökopunkte) 0,78 € (netto) somit insgesamt 100.459,90 € (brutto).
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.