Bericht aus dem Gemeinderat vom 26. November 2024
Bericht aus der Sitzung
Bebauungsplan Häugern-Nord
- Behandlung der Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und den sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
- Abwägung
Vorlage: 2024/155
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 5 Enthaltung 1 Befangen 2
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus den drei förmlichen Beteiligungen der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend den Tabellen 1 – 4
zu.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Häugern Nord“ 2024 im
Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Häugern-Nord“
- Behandlung der Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit
und der Behörden
- Feststellungsbeschluss
Vorlage: 2024/154
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 5 Enthaltung 1 Befangen 2
Beschluss:
1. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB wurden geprüft. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen wird
zugestimmt (Anlage 1).
2. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Häugern Nord“, Gemarkung Weil der Stadt,
Stand 02.10.2024, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Häugern-Nord in Weil der Stadt, mit
Begründung wird festgestellt.
Maßgebend ist die Planzeichnung mit Begründung, Stand vom 02.10.2024 (Anlagen 2 und 3). Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Häugern, Stand 02.10.2024 (Anlage 4) wird als begründende
Unterlage zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan Häugern-Nord
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 LBO und § 4 GemO
Vorlage: 2024/156
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 16 Nein 5 Enthaltung 1 Befangen 2
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 74 LBO und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) den Bebauungsplan „Häugern-Nord“ in Weil der Stadt, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und den mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 02.10.2024, jeweils als Satzung (Anlagen 1 und 2). Der Begründung (Anlage 3), dem Grünordnungsplan (Anlagen 4 -6) und dem Umweltbericht (Anlage 7), jeweils in der Fassung vom 02.10.2024, wird zugestimmt. Die Anlagen 3-7 werden dem Bebauungsplan beigefügt. Die fachlich begründenden Unterlagen zum Bebauungsplan in den Anlagen 8 – 45 werden zur
Kenntnis genommen.
Instandsetzungsprogramm 2025 Tief- und Straßenbau
Vorlage: 2024/173
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Dem Instandsetzungsprogramm 2025 Tief- und Straßenbau, gemäß beiliegenden Aufstellungen mit
einem Gesamtaufwand in Höhe von 6.622.200,00 € (inkl. Kosten für Wasser), wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird ermächtigt, diese Maßnahmen auszuschreiben und umzusetzen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für den Haushaltsplan 2025 folgende Beträge für das
Instandsetzungsprogramm Tief- und Straßenbau vorgesehen werden:
a) im Bereich der Gemeindestraßen 2.723.800,00 €
b) im Bereich der Feld- und Wirtschaftswege 180.000,00 €
c) im Bereich der Kanalisation 1.532.000,00 €
d) beim Eigenbetrieb Wasserwerk 2.186.400,00 €
Summe6.622.200,00 €
Personalangelegenheiten
- Stellenplan 2025
Vorlage: 2024/144/1
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Im Stellenplan des Haushaltsplans 2025 werden folgende Stellen neu ausgewiesen:
Stelle | Stellenanteil | Entgelt-/Besoldungsgruppe |
Stellvertretende Amtsleitung Kämmerei | 1,00 | A 13 g. D. |
Heilpädagogische Fachberatung | 0,70 | S 11b |
Schulsozialarbeit für das JKG | 0,50 | S 12 |
Schulsozialarbeit - für die Aufteilung der Stelle erarbeiten die Verwaltung und/oder die Schulleitungen ein Konzept |
1,00 | S 12 |
Nachrichtlich (bereits beschlossen):
Stelle | Stellenanteil | Entgelt-/Besoldungsgruppe |
Sachbearbeitung Kämmerei | 1,00 | A 11 g. D. |
Musikschullehrer | 2,20 | EG 9a |
Energiemanager | 1,00 | EG 9a - EG 11 |
Stelle | Stellenanteil | Entgelt-/Besoldungsgruppe |
Flüchtlingsbetreuung/ Integrationsmanagement |
0,40 | Teil II – Beschäftigte SuE |
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits vor der Verabschiedung des Haushalts- und Stellenplans
2025 die notwendigen personellen und vertraglichen Maßnahmen einzuleiten.
Interessenbekundungsverfahren für Windenergieanlagen auf städtischen
Flächen
- Beschluss über die Kriterien
Vorlage: 2024/168
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Flächen und Kriterien mit
Gewichtung als Grundlage des Interessebekundungsverfahrens für die Verpachtung städtischer
Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Sanierung Hallenbad Weil der Stadt
- Umsetzung des 1. Sanierungsabschnitts
Vorlage: 2024/167/1
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt vom dargestellten Sanierungsbedarf Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des 1. Sanierungsabschnitts und die hierfür
erforderlichen Finanzmittel im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Hallenbad bereit zu
stellen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Planungsleistungen bereits im
Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2025 in Verwaltungszuständigkeit zu vergeben und die
notwendigen Bauleistungen auszuschreiben, so dass die Baumaßnahmen wie vorgeschlagen
im 2. Quartal 2025 (Schließzeit Hallenbad) ausgeführt werden können.
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
- Änderung des Gebührenverzeichnisses zum 01.01.2025
Vorlage: 2024/159
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Kalkulation der Verwaltungsgebühren und den darin festgelegten Grundsätzen (Anlage 1)
wird zugestimmt.
2. Das Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung (Anlage 2) wird beschlossen.
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.