Bericht aus dem Gemeinderat vom 22. Februar 2022
Bericht aus der Sitzung
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. Januar 2022 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
Sanierung der Fachschaftsräume und Klassenzimmer am Johannes-Kepler-Gymnasium Bauteil 5
- Auftragsvergabe, Systemtrennwände, Technische Ausstattung und Elektroarbeiten
Einstimmig hat der Gemeinderat die Ausführung der Systemtrennwände zu einer Bruttovergabesumme von 147.413,63 € an die Firma Strähle GmbH aus Waiblingen vergeben. Die Ausführung der „technischen Ausstattung“, Möbel der Fachräume, wurde zu einer Bruttovergabesumme von 257.016,20 € an die Firma Laborbau Grittmann aus Heidelberg vergeben. Die Arbeiten im Gewerk Elektrotechnik, Stark.- und Schwachstrom, wurden an die Firma Wisag Elektrotechnik GmbH & Co. KG zu einer Bruttovergabesumme von 275.216,54 € vergeben. Schließlich hat der Gemeinderat einstimmig das Büro Arc | in GmbH, Architekten und Ingenieure und das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kies (Elektroplanung) mit den Leistungsphasen 8 + 9 weiter beauftragt.
Musikschule Weil der Stadt
- Änderung der Satzung und der Unterrichtsgebühren
Bei 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat die in der Sitzung vorgelegten Dokumente Satzung der Musikschule (Musikschulordnung) sowie Gebührenverzeichnis für Musikunterricht an der Musikschule Weil der Stadt, jeweils mit Wirkung zum 01. April 2022, beschlossen. Bei gleichem Stimmverhältnis hat der Gemeinderat ferner die in der Sitzung vorgelegte Gebührenordnung zur Kooperationsvereinbarung mit dem Musikverein Stadtkapelle Weil der Stadt e.V. und dem Musikverein Merklingen e.V. mit Wirkung zum 01. April 2022 für die nächsten zwei Jahre beschlossen.
DigitalPakt Schule
- Bewilligung der Investitionsplanung
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt Weil der Stadt für jede Schule bis spätestens 30.04.2022 bei der L-Bank auf Grundlage der in der Sitzung vorgelegten Investitionsplanung eine Zuwendung im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 beantragt. Ferner hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereits vor Bewilligung der beantragten Zuwendungen zu bewirtschaften.
Vorstellung der Eigentümerziele für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Weil der Stadt
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Eigentümerziele als Grundlage für die Forsteinrichtung 2023- 2032 gemäß den in der Sitzung vorgelegten Dokumenten beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Ziele als Waldeigentümer im weiteren Verfahren einzubringen und deren Berücksichtigung in der Forsteinrichtung sicherzustellen.
Jagdgenossenschaft Weil der Stadt
- Eingliederung von Eigenjagdbezirken in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk
- Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft
Bei 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt Weil der Stadt auf die Eigenständigkeit der Eigenjagdbezirke Berghof, Großer Wald und Steckental verzichtet und der Eingliederung der Eigenjagdbezirke in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weil der Stadt für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2028 zustimmt. Weiter hat der Gemeinderat der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Weil der Stadt auf ihn für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2028 zugestimmt. Ferner hat der Gemeinderat seine aus der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft an ihn folgenden Aufgaben, insbesondere die in § 11 Absatz 3 der Jagdgenossenschaftssatzung aufgeführten Aufgaben, mit Ausnahme der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks und der Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf den jeweiligen Bürgermeister der Stadt Weil der Stadt übertragen. Schließlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass der jeweilige Bürgermeister der Stadt Weil der Stadt berechtigt ist, Dritte mit der Erledigung der auf ihn übertragenen Aufgaben zu beauftragen.
Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Weil der Stadt und der Eigenjagdbezirke Fahrenwald und Tannwald
- Beschluss über die Verpachtung
Der Gemeinderat hat bei 22 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Verpachtung der Jagdbezirke
Die acht Teilbezirke („Jagdbögen“) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Weil der Stadt sowie die beiden städtischen Eigenjagdbezirke Fahrenwald und Tannwald werden entsprechend dem Vorschlag der „Gemeinschaft der Weil der Städter Jäger“ an die in der Sitzung vorgelegten Anlage 1 aufgeführten Personen für die Zeit vom 01. April 2022 bis längstens zum 31. März 2031 verpachtet.
2. Jagdpachtpreis
Der Pachtpreis wird festgesetzt für:
a. Feldflächen, auf denen die Jagd nicht ruht, auf mindestens 1,80 €/ha, wovon ein Betrag in Höhe der Hälfte des Pachtpreises in die bestehende Wildschadensausgleichskasse eingebracht wird;
b. Waldflächen auf mindestens 12,25 €/ha zuzüglich eines pauschalen Unkostenbeitrags für Wildschadensverhütungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 2,05 €/ha, insgesamt also auf mindestens 14,30 €/ha.
Die Stadt Weil der Stadt behält sich vor, die Jagdpachtpreise nach vier Jahren zu überprüfen und bei einer entsprechenden Kaufkraftänderung den Pachtpreis für die restlichen Jahre im Einvernehmen mit den Pächtern entsprechend anzupassen.
Auf den Jagdpachtpreis ist die ggf. fällige gesetzliche Umsatzsteuer zu erheben.
3. Jagdpächter
Jagdpächter können nur Jäger mit Hauptwohnsitz in Weil der Stadt sein. Davon kann abgewichen werden, falls es keine entsprechenden Pachtbewerber gibt.
Beim Tode eines Jagdpächters ist das Erbrecht hinsichtlich des Pachtverhältnisses ausgeschlossen.
Einführung magnetisch-induktiver Wasserzähler mit Fernablesung
- Änderung der Wasserversorgungssatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat den in der Sitzung vorgelegten Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) als Satzung beschlossen. Sie ist auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke
- Beschluss
Der Gemeinderat hat einstimmig der nochmals, aufgrund eines Urteils des VG Sigmaringen, geänderten Punkteverteilung bei den Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke zugestimmt.
Gegenüber den von der Verwaltung in der Sitzung vorgelegten Vergabekriterien (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) wurden folgende Änderungen beschlossen:
- Seite 5 (Mitte): Die Gesamtpunktzahl für die Kriterien a) bis f) betragen max. 200 Punkte. (Verwaltungsvorschlag: Die Gesamtpunktzahl für die Kriterien a) bis e) betragen max. 200 Punkte.)
- Seite 6 (Oben): 20 Punkte Abzug erhalten Bewerber, die bereits Eigentümer oder Niesbraucher eines Gebäudes oder einer Wohnung in Weil der Stadt sind. (Verwaltungsvorschlag: 30 Punkte Abzug)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Satzungsänderung
Der Gemeinderat hat einstimmig den in der Sitzung vorgelegten Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Weil der Stadt als Satzung beschlossen. Sie ist auszufertigen sowie öffentlich bekanntzumachen und tritt zum 01. April 2022 in Kraft.
Einziehung von Verkehrsflächen - Flste. 808, Hausen und 2809/2, Schafhausen - gem. § 7 Straßengesetz (StrG)
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Verkehrsfläche, Teilfläche des Flsts. 2809/2, Hacksbergstraße, Gemarkung Schafhausen, gemäß § 7 Straßengesetz (StrG) dem öffentlichen Verkehr entzogen (eingezogen) wird.
Der Beschluss über die Einziehung der Verkehrsfläche, Teilfläche des Flsts. 808, Hausen, wurde vonseiten der Verwaltung abgesetzt.
Annahme von Spenden
Einstimmig hat der Gemeinderat die im Zeitraum vom 21.12.2021 bis zum 21.02.2022 eingegangenen Spenden angenommen.
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie auch die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.