Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Frage beschäftigt, wo künftig Windenergieanlagen errichtet werden können. Konkret ging es um die Stellungnahme der Stadt zu Windvorranggebieten, die der Verband Region Stuttgart, auch auf der Weil der Städter Gemarkung, ausweisen wird. Es geht hierbei um den Regionalplan als bauplanungsrechtliches Instrument. Ob und wann sich auf Weil der Städter Gemarkung einmal ein Windrad drehen wird, entscheidet in erster Linie aber der jeweilige Grundstückseigentümer. Insofern ist hierüber noch keine Entscheidung getroffen worden.

1,8 % der Landesfläche von Baden-Württemberg sollen als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden, so sieht es ein Bundesgesetz vor („Wind-an-Land-Gesetz“). Das Land Baden-Württemberg hat die Regionalverbände mit dieser Aufgabe betraut. Der Verband Region Stuttgart, zu dem Weil der Stadt gehört, muss deshalb seinen Regionalplan fortschreiben und dabei 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen.

Die Vorranggebiete liegen im Außenbereich, also, vereinfacht gesagt, außerhalb bebauter Gebiete. Die Hürden für das Bauen im Außenbereich sind grundsätzlich hoch. Regelmäßig dürfen im Außenbereich nur sogenannte „privilegierte Vorhaben“, z. B. von landwirtschaftlichen Betrieben, gebaut werden. In den ausgewiesenen Vorranggebieten wären Windenergieanlagen dann ebenfalls privilegiert.

Um das Flächenziel für die Windvorranggebiete zu erreichen, hat der Gesetzgeber ein bislang ungewöhnliches Verfahren gewählt: Gelingt es nicht, die geforderten 1,8 % der Landesfläche als Windvorranggebiete auszuweisen, werden Windenergieanlagen überall im Außenbereich zulässig sein, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Festlegung von Vorranggebieten durch die Region dient somit der Steuerung von Windenergie-Standorten im Außenbereich und hat weitreichende Konsequenzen.

„Ein unkontrollierter Ausbau von Windenergieanlagen kann auf keinen Fall unser Ziel sein. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir den Verband Region Stuttgart im Verfahren bestmöglich unterstützen und so gemeinsam mit allen anderen Kommunen dazu beitragen, das gesetzliche Flächenziel zu erreichen“, betonte Bürgermeister Christian Walter.

 

Wie wurden die Flächen ausgewählt?

Für die Auswahl der Windvorranggebiete hat der Verband Region Stuttgart verschiedene Kriterien herangezogen. Naheliegend ist natürlich eine ausreichende Windhöffigkeit. Hierfür wurde der Windatlas der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) zugrunde gelegt. Aber auch Abstände zu Wohnsiedlungen, Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete) oder die Prägung des Landschaftsbildes wurden berücksichtigt.

 

Um welche Flächen geht es?

Insgesamt umfassen die vorgeschlagenen Vorranggebiete auf Weil der Städter Gemarkung ca. 440 ha und damit ca. 10 % der Gemarkungsfläche. Damit würde Weil der Stadt einen deutlich über dem geforderten Gesamtausweisungsziel von 1,8 % der

Regionalverbandsfläche liegenden Anteil beitragen. Dies ist unvermeidbar, um einen Ausgleich für Städte in der Region zu schaffen, die das Flächenziel nicht erreichen können – wie die dicht bebaute Landeshauptstadt.

Das sind die vier Vorranggebiete:

  • BB-02: Waldfläche „Großer Wald“ sowie Ackerfläche in Merklingen
  • BB-19: Waldflächen „Härdle“ und „Bild“ sowie Ackerflächen in Schafhausen – ein Großteil des Gebiets liegt jedoch auf Gemarkung Magstadt
  • BB-26: Waldflächen „Krappenberg“ und „Berg“ sowie Ackerflächen in Weil der Stadt - ein Großteil des Gebiets liegt jedoch auf Gemarkung Renningen
  • BB-27: Waldflächen „Berghof“ und „Hönig“ sowie Ackerflächen in Weil der Stadt und Münklingen – an der Grenze zu Simmozheim und Ostelsheim; das Gebiet wird vom Talackerbach und der Bundesstraße 295 durchschnitten

 

Weitere Informationen

Die genauen Standorte auf einer Karte sowie die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu allen Vorranggebieten finden Sie im Ratsinformationssystem.

Außerdem hat der Verband Region Stuttgart zu allen Vorranggebieten einen Steckbrief erstellt. Diesen und weitere Informationen zum Verfahren (Fortschreibung des Regionalplans) finden Sie auf der Website des Regionalverbands.

Redaktion

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