Akten zur Merklinger Marktgerechtigkeit
Archival des Monats
Nicht nur Weil der Stadt, sondern auch der heutige Teilort Merklingen blickt auf ein traditionsreiches und lang anhaltendes Marktrecht zurück.
Nachdem bereits im Juni mit den in Weil ansässigen Händlern aus Italien der Handel das Thema war soll nun wiederum Blick auf die Handelstätigkeit vor Ort, diese Mal in Merklingen, gelenkt werden.
Gemeinhin wird das Marktrecht, gerade auch im Mittelalter, mit dem Stadtrecht in Verbindung gebracht, so hat Weil der Stadt mit seiner jahrhundertealten (reichsstädtischen) Tradition auch seit vielen Jahrhunderten das Marktrecht. Doch auch abseits der Städte gab es Märkte, so war Merklingen ein „Marktflecken“ und hatte das Recht zur Abhaltung von Märkten.
Dabei profitierte Merklingen von der von 1597 bis 1604 durch Württemberg verhängten Wirtschaftssperre des Herzogtums gegenüber der Reichsstadt Weil. Merklingen war als Herrenalber Klosteramtssitz mit Einführung der Reformation und Aufhebung der Köster württembergisch geworden, behielt dabei jedoch als Verwaltungssitz großen Einfluss und war ein „imposantes Bauerndorf“. Diese starke Stellung Merklingens versuchte Württemberg auch in den Konflikten mit Weil der Stadt zu nutzen. Die erstmalige Verleihung der Marktgerechtigkeit an Merklingen fällt mit den konfessionellen Streitigkeiten zwischen Württemberg und Weil der Stadt sowie den württembergischen Handelssanktionen gegen Weil der Stadt zusammen.
Somit erhielt Merklingen von 1597 bis 1604 zum ersten Mal das Recht, zwei Jahrmärkte abzuhalten. Diese wurden ebenso wie in Weil der Stadt an Montagen abgehalten. Mit Ende des württembergischen Wirtschaftsboykotts gegen Weil wurden diese Märkte aber wieder aufgehoben ehe der württembergische Herzog Eberhard den Merklinger am 14. September 1659 die Einrichtung der Märkte erneut bestätigt.
Eine weitere Bestätigung, dieses Mal durch Herzog Karl Eugen, erfolgte am 19. Juni 1762.
Die Verleihung der Marktrechte ist im Weiler Stadtarchiv im Bestand Alte Akten Merklingen, 1 (MeA1) überliefert. Dabei handelt es sich um eine Abschrift der Urkunde Herzog Friedrichs aus dem Jahr 1597, mit der Merklingen ein Wochenmarkt und zwei Mal jährlich ein Jahrmarkt gewährt wird. Die Abschrift trägt einen Vermerk, der auf eine Urkunde des Bestandes Kloster Herrenalb mit der Signatur 4 a/b verweist. Der genaue Verbleib des Originals aus dem Herrenalber Klosterarchiv ist derzeit unklar, da die Herrenalber Überlieferung sich auf mehrere Standorte des Landesarchivs Baden-Württemberg verteilt und vermutlich nicht komplett überliefert ist.
Weiterhin enthält die Merklinger Akte Original und Abschrift des Briefes von Herzog Eberhard aus dem Jahr 1659, der der Gemeinde Merklingen den vor dem Krieg abgehaltenen Jahrmarkt auf Remigius und in den Kriegszeiten abgegangenen Wochenmarkt bestätigt. Der Brief aus dem Jahr 1659 ist von den württembergischen Oberräten Georg Christoph von Göllnitz und Johann Heinrich Goll unterzeichnet.
Auch die erneute Verleihung der Marktrechte aus dem Jahr 1762 ist enthalten, zudem zahlreiche Korrespondenz zum Marktgeschehen aus dem 19. Jahrhundert, darunter auch eine Übersicht über die beim Jahrmarkt am 04. April 1831 zustande gekommenen Viehhandel.
TRANSKRIPTION
Von Gottes Gnaden, Eberhardt
Herzog zue Württemberg
Lieber getreuer, demnach uns Schulthais, Bürger
Meister und Gericht bei dir umb ertheilung
gsten Consensus, das Sie Ihres hirbevor jedesmahls
und Jahrs uf Remigi zuehalten befuagt ge
wesene: bei den vorgewesenen kriegszeitt
aber In Abgang gerathenen Jahrmarkt ins […]
Uf die bestimbar Zeith wider anstellen und halten
dörfhen, underthänigst angelangt. Wie auch
derenselben gst. willfahrt; allß ist
unser Befelch, Du sollest denen Supplicanten
diese unsere gste Concehsion und Verbilligung
nachrichtsamblich und dabey […], jährlich
Bei […] Jahrmarkt unser Interesse
Gebürend […] Daran
Unsere Meinung, Datum Stuotgardt
Den 14. Septembris, Ao 1659
Georg Christoph von Gölnitz
Johann Heinrich Goll
Von Gottes Gnaden Carl,
Herzog zu Würtemberg und Teck,
Graf zu Mömpelgart, Herr zu Hey-
Denheim und Justingen,
Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbsichen
Creyses General-Feld-Marschall,
Unseren Gruß zuvor, […], liebe Getreue; Auf Eure wiederholtes
Unterthänigstes Supplicieren um gnädigste Concehsion, die durch vormalige
Leydige Kriegszeiten bey Euch in Abgang gekommene akltberechtigte Zwuoen
Jahrmärkte wiederum erneuern, und zugleich auch Viehe zum feilen
Verkauff aufstellen zu dörfen, wollen wir, bey vorgekommenen Umständ
Und da die darüber gehörte benachbarte Stätte und Oberämter nichts
Erhebliches dagegen einzuwenden gewußt, Euch anmit die gnädigste
Concehsion anmit ertheilet haben, neben dem längst berrechtigten
Wochenmarkt in loco auf die in Vorschlag gebrachte 2.. Termine, als
Donnerstag nach Georgi, und Dienstag nach remigii, die zwoen Jahr
Märkte mi Krämer-Waar und Viehe fürohin abhalten zu
Dörffen; wernach Ihr also das das weitere zu verfügen, und das
Publicum davon zu benachrichtigen wissenw erdet. Daran ge
Unsere Meynung und wir verbleiben Euch in Gnaden gewogen.
Stuttgart den 19. Jun. 1762
Ex speciali resolutione
Lk von Volgstädt
Altbühler
Merklingen
-
Verzeichniß
Der am Jahr Markt den 4. April 1831
Vorgekommenen Conträite
Jakob Stickel von Dennach von
Kristoph Schuker von Haugstett
1 Kuh 41 f
Michael Benzinger von Otten
bronn, von Jakob Walz von
Ernstmühl 1 Rind 17 f
Daniel […] von Weissach
Von
Jakob […] von Gechingen
1 Kuh 57 f
Jos. Michael Roth von
Niebelsbach von Jakob
Völmle von Malmsheim
2 Ochsen 187 f
Dionisius Burkhard von […]
Von Friedrich Holz
Heuser von hier
1 Kuh 46 f