Die Stadtverwaltung haben zahlreiche Beschwerden bezüglich der Ablage von Grabschmuck vor den Urnenwänden im Friedhof Weil der Stadt erreicht. Die Verwaltung hat darauf reagiert und entsprechende Ablageflächen neben den Urnenwänden errichtet. 

Gemäß § 22 der städtischen Friedhofsordnung ist die Ablage von Grabschmuck nur an den vorgesehenen Stellen möglich. Wir möchten Sie daher bitten, den Grabschmuck an den neu geschaffenen Ablageflächen neben den Urnenwänden abzulegen. Bitte legen Sie keinen Grabschmuck mehr auf den Sockeln der Urnenwand ab. 


Weiterhin gilt: 

Um die Sauberkeit und ein positives Gesamtbild der Urnenwände zu gewährleisten, wird verwelkter oder verblühter Grabschmuck jeden Donnerstag nach Ermessen durch den Baubetriebshof entfernt. 

Redaktion

Stadt Weil der Stadt