Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
  • In die Kindertageseinrichtungen werden Kinder aufgenommen, die mit Hauptwohnsitz in Weil der Stadt polizeilich gemeldet sind.
  • Kinder, die nicht mit Hauptwohnsitz in Weil der Stadt polizeilich gemeldet sind, können in begründeten Fällen, soweit freie Plätze vorhanden sind, aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.

abhängig von der Einrichtung

Informationen zu den Kosten der städtischen Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Seite Kinderbetreuung im aktuellen Gebührenverzeichnis.

Kein

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Keine

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben dessen ausführliche Fassung am 14.08.2023 freigegeben.