Benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung?
Für Leitungsarbeiten muss häufig ein Gehweg und/oder auch ein Stück einer Straße gesperrt werden. Hierfür benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Diese wird vom Ordnungsamt erteilt.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung spätestens 14 Tage vor Baubeginn direkt beim Ordnungsamt unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Sie finden das Formular zum Download auf dieser Seite.
Die Aufgrabungsgenehmigung können Sie informativ gerne beim Ordnungsamt zur Antragsstellung mit einreichen.
Nach Fertigstellung Ihrer Leitungsarbeiten:
Bitte vermessen Sie Ihrer neue Leitungstrasse und reichen uns Ihre Vermessungsdaten nach.
Wer trägt die Kosten für die Aufgrabung und Vermessung?
Bitte beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten aufkommen müssen, die durch das Aufgraben, Vermessen und das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.