Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:
Gebäudeklasse 1:freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Gebäudeklasse 2:Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
Gebäudeklasse 3:sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
Gebäudeklasse 4:Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
Gebäudeklasse 5:sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.
Hinweise zum Online-Antrag
Bitte beachten Sie xxx
MErkblatt 2
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO"
Ergänzende Information zum Online Prozess