Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Sie können neue Leitungen für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen lassen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung, wenn dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

Zur Beantragung der Aufgrabungsgenehmigung reichen Sie einfach folgende Unterlagen bei uns ein:

  • Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung | Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus.
  • Lageplan | Reichen Sie einen Lageplan ein, aus dem die Art und die Lage der neuen Leitungstrasse und Kabelziehschächte mit Größenangaben eindeutig hervor gehen. Vermerken Sie auf dem Lageplan bitte auch den Grabenquerschnitt mit Kabel- bzw. Leerrohrbelegung.
  • Beweissicherung | Legen Sie zudem ein Foto der aufzugrabenden Verkehrsfläche bei.

Schicken Sie uns die vollständigen Unterlagen einfach per Mail an: aufgrabungen@weil-der-stadt.de

Bitte reichen Sie den Antrag auf Aufgrabung mindestens 4 Wochen vor Baubeginn ein.

Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

Benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung?

Für Leitungsarbeiten muss häufig ein Gehweg und/oder auch ein Stück einer Straße gesperrt werden. Hierfür benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

Diese wird vom Ordnungsamt erteilt.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung spätestens 14 Tage vor Baubeginn direkt beim Ordnungsamt unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Sie finden das Formular zum Download auf dieser Seite.

Die Aufgrabungsgenehmigung können Sie informativ gerne beim Ordnungsamt zur Antragsstellung mit einreichen.

Nach Fertigstellung Ihrer Leitungsarbeiten:

Bitte vermessen Sie Ihrer neue Leitungstrasse und reichen uns Ihre Vermessungsdaten nach.

Wer trägt die Kosten für die Aufgrabung und Vermessung?

Bitte beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten aufkommen müssen, die durch das Aufgraben, Vermessen und das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

28.06.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg