Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

Nach Vorlage des Originalschriftstückes werden die von Ihnen benötigte Anzahl Kopien gefertigt und beglaubigt.

Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Urschrift (Originalschriftstück)
  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

keine

Anfertigung von Kopien (A4):

  • 1,00 Euro für die erste Seite
  • 0,50 Euro für jede weitere Seite

 

Beglaubigung:

  • 2,50 Euro für die erste Seite
  • 0,50 Euro ab der zweiten Seite

keiner

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunde etc.) werden nur für Rentenzwecke von der Rentenstelle beglaubigt, ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat.

  • 02.04.2024 Regierungspräsidium Stuttgart