Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Weil der Stadt ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.weil-der-stadt.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
    • Datentabellen sind teilweise nicht korrekt aufgebaut. Der Bezug zwischen den Zellen fehlt oder ist unzureichend
    • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
    • Die Reihenfolge bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht schlüssig
    • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend

    • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
    • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
    • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Fehlende Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
    • Videos teilweise ohne Untertitel
    • Videos teilweise ohne Audiodeskription oder Volltext-Alternative
    • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Diese werden zeitnah eingebunden.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Ratsinformationssystem

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.02.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.02.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Unten auf allen Seiten finden Sie unseren Kontakt.

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese  Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Barrierefreiheit

Bei Fragen gerne für Sie da!