Münklingen – Schultheißenamtsprotokolle des 19. Jahrhunderts
Archival des Monats
Auch aus dem Weiler Teilort Münklingen hat sich eine archivalische Überlieferung enthalten, die mehrheitlich das 19. und 20 Jahrhundert umfasst. In welchem Zusammenhang die zeitlich früheren Unterlagen verloren gingen kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Die für den Februar vorgestellten Schultheißenamtsprotokolle geben einen kleinen Einblick in die Lebenswirklichkeit des frühen 19. Jahrhunderts in Münklingen.
(Stadtarchiv Weil der Stadt, Bestand Bände Münklingen – Schultheißenamtsprotokoll)
Quellenzusammenhang
Die bis zur „Zwangseingemeindung“ Münklingens im Jahre 1975 selbstständige Gemeinde Münklingen wurde erstmalig 1075 urkundlich erwähnt. Demzufolge sind über die Jahrhunderte zahlreiche eigenständige schriftliche Aufzeichnungen der Ortsverwaltung entstanden. Diese Archivbestände sind heute Teil des Stadtarchivs Weil der Stadt und umfassen für Münklingen ungefähr 66 laufende Meter.
Für die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg sind allerdings keine Überlieferungen vorhanden – zu den ältesten Münklinger Archivalien dürften das „Wayd-renovations-Buch“ aus dem Jahr 1724 gehören, sowie das „Vertragsbuch für die dasige Gemeinde“ – dieses umfasst diverse zusammengebundene Schriftstücke, die sicherlich auf das 18. Jahrhundert zurückgehen (aber nicht exakt datiert sind) und inhaltlich einen Zeitrahmen von 1480 bis 1854 umfassen. In diesem Werk enthalten sind zum Beispiel auch die Informationen über den noch heute in städtischem Besitz befindlichen Fahrenwald in der Nähe des Monbachtals.
Die weitaus meisten Archivalien zu Münklingen entstammen jedoch dem 19. Jahrhundert – auch die für den Februar vorgestellten Schultheißenamtsprotokolle sind aus den Jahren 1823 bis 1904.
Salopp gesagt wurden im Schultheißenamtsprotokoll Vorgänge eingetragen, die ansonsten in keine Kategorie passten, also weder im Gemeinderatsprotkoll noch bei den Kaufbüchern oder den Rechnungsbänden- bzw. Rechnungsakten passten. Es wurden Vorgänge aus dem Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Schultheißen wie Berichterstattungen an übergeordnete Behörden, Untersuchungen diverser Vorgänge oder Auskunftserteilungen eingetragen. Auch die dem Schultheißen in polizeilicher Hinsicht übertragenen Aufgaben wie die Gesundheitspolizei, die Gewerbepolizei, das Armenwesen oder auch bau- und feuerpolizeiliche Aufgaben sind hier Themen dieser Protokolle. Die Strafrechtspflege ist ebenfalls dokumentiert, hier sind genau die Ermittlungen und Verhandlungen aufgezeichnet, die der Schultheiß entweder selbst oder im Auftrag zum Beispiel des Oberamts übernahm.
Für Münklingen liegen insgesamt drei Protokollbände vor. Der erste Band umfasst die Jahre 1823 bis 1842, der zweite Band reicht von 1864 bis 1877, an Band 2 schließt der dritte Band bis 1904 an. Die Bände sind im Format „Quart“ (d.h. 35 cm hoch) und befinden sich in einem guten Erhaltungszustand.
Die für diese Bände zuständigen Schultheißen Münklingens im 19. Jahrhundert waren Michael KLING (1838-1854), Johann LECHLER (1854-1872), Johann KLEINFELDER (1872-1887) und Christian GANN (1887-1907). Die hier transkribierten Protokolleinträge vor 1838 wurden von einem Bürgermeister KLEINFELDER unterzeichnet, dessen genaue Amtszeit ist allerdings nicht bekannt.
Im Folgenden einige Einträge aus dem ersten und ältesten vorliegenden Band, die vor ziemlich genau 200 Jahren gemacht wurden:
Actum d 15t Octbr 23
Maurer Klein Wittib kam
da sie ohnehin ein bettel-
armes Weib ist vor der Ernde
dieses Jahres in eine so große
Hungersnoth daß sie mit ihren
5 Kindern3 Wochen keinen
Bißen Brods hatte, als was
ihre von guten Leuten hiesigen
Orts […] was aber nur
wenig war
Ich der Schultheiß untersuchte
in ihrer selbst aigenen Hüttle
nach der ganzen Armuth und
fand es wirklich auch so ge
gründet daß […] nicht
Wittib ohne Hülfe zu ver-
sprechen weggehen konnte, ich
versprach ihr so gleich, daß sie
bei mir 1 Schfl Dinkel 2 Sri
Gersten abholen könne, wovon
ihr die Helfte von Gemeind
Pfeg geschenkt werden müsse
Diß ist auch vor dme Gemeinde
Rath genehmiget und mahct der
selbige Betrag 3 fl 16 x
Die Genehmigung J. Kleinfelder
Gann
Läpple
d 30 Octbr 23
Andreas Braun ist zum Kriegsvogt des
Anna Pfäffles Eheweib auf die gewöhnliche
Weise constituiert worden
Schultheiß Kleinfelder
Actum d 15 ten Nvbr 13
[…] Georg Kepplers Weib klagt
daß ihre Jacob Maiers Weib
Hanf aufgehebt habe, ob sie es
geflissentlich gethan wiße sie nicht.
Jacob Maiers Eheweib antwortet
der Hanf sei an ihrm Haus
hingespreitet gewesen, und sei
in der Eil geschehen nachgehends
habe sie es an der Farb gesehen
daß nicht ihr Hanf sei, es sei
aber nur ein kleines Arm voll
eben auch so viel kurzem sie habe
deßwegen es dem Michael Gann ge-
sagt, ob er nicht wisse wem der Hanf
gehöre, so bald sie in Erfahrung
gebracht wem er gehöre, so habe sie
gleich des Kapplers Weib Entschädi-
gung angetragen.
Kapplers Weib beruft sich auf
Zeugen, die es wissen werden
wie viel es gewesen seie.
Bescheid
Jacob Maiers Eheweib
muß für den Hanf 1 f 10 x
zahlen und für ihre […]
Unvorsichtigkeit wegen
[…] 2 Stund ins
Heisle
Stadtarchivar