Die Malzrechnung zählt zu den Sonderrechnungen im Stadtarchiv. Die Reichsstadt Weil verlangte für bestimmte Einrichtungen und auf bestimmte Güter Abgaben, die sie in Form einer Steuer von ihren Bürgern erhob. Diese Abgaben wurden in jährlichen Rechnungen festgehalten, die von zwei Mitgliedern des Stadtrats oder des Bürgerausschusses geführt wurden. Diese mussten die Rechnung bei der jährlichen Rechnungsabhörung dem Stadtrat und den Bürgermeistern zur Prüfung vorlegen.
Die Malzrechnungen im Stadtarchiv sind überliefert ab 1707 und enden, wie die meisten Sonderrechnungen, mit der Weil der Städter Selbständigkeit als Reichsstadt 1803 und der Eingliederung in das Kurfürstentum Württemberg. Die Malzsteuer mussten die weil der Städter Bierbrauer künftig als Landessteuer an Württemberg entrichten.
Das Malzgeld wurde entsprechend dem Malzverbrauch erhoben, der in Scheffel, Simri und Vierling, dem damals gängigen Getreideholmaß, gemessen wurde.
1 Scheffel (177,2 Liter) = 8 Simri (22,15 Liter) = 32 Vierling (5,54 Liter).
Für ein Simri Malz mussten die Wirte 4 Batzen bzw. 16 Kreuzer Malzsteuer bezahlen. Daneben mussten die Bierbrauer auch noch eine Abgabe für die Malzdarre bezahlen. Neben den Bierwirten wurde das Malzgeld auch von 16 Bürgern erhoben, die Schnaps brannten. Nach Abzug der Kosten (Honorare der Rechner, Belohnung der Stadträte für die Rechnungsabhörung, Zehrgelder) wurde aus der Malzrechnung der Stadtkasse ein Betrag von 206 Gulden, 4 Batzen und 2 Kreuzer zugeführt.
(1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer)