Jahnstraße 14
71263 Weil der Stadt
Die Turn- und Festhallen dienen dem sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Stadt Weil der Stadt. Zu diesem Zweck können sie auch Vereinen und Institutionen aus Weil der Stadt auf Antrag überlassen werden. Außerdem können die Turn- und Festhallen für Tagungen und Ausstellungen u. ä. zur Verfügung gestellt werden. Während der Schulferien ist keine Hallenbenutzung möglich.
Die mietweise Überlassung der Räume und Einrichtungen der Turn- und Festhallen ist bei der Stadtverwaltung – Stadtkämmerei – der Stadt Weil der Stadt mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung zugelassen wird, trifft die Stadtverwaltung.
über 200
größer als 200 qm
Sitzung/Versammlung
Sportveranstaltung
Konzert
Theater/Schauspiel
Tanzveranstaltung
Fasnachtsveranstaltung
Vereine
Nur an Einheimische