Bericht aus dem Gemeinderat vom 28. Juni 2022
Bericht aus der Sitzung
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. Mai 2022 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
Bebauungsplan "Alte Gärtnerei", Gemarkung Merklingen
- Abwägung der frühzeitigen Stellungnahmen, Empfehlung TA, Entwurf und Offenlage
Bei 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1.BauGB zum Bebauungsplan mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Alte Gärtnerei“, Gemarkung Merklingen auf Grundlage der vorläufigen Abwägungsvorschläge, entsprechend den Anlagen 1 und 2.
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Technischen Ausschusses vom 13.04.2022 und beschließt:
Das vorgestellte städtebauliche Entwicklungskonzept (April 2022), mit einer Empfehlung für die Ausbildung von Flachdächern bei sämtlichen Gebäuden, für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans und der Satzung für die örtlichen Bauvorschriften.
2. Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“, Gemarkung Merklingen, wie in Anlage 3 dargestellt, zu ändern.
3. Der Gemeinderat beschließt die Entwürfe des Bebauungsplans mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Alte Gärtnerei“, Gemarkung Merklingen mit dem neuen Geltungsbereich (Punkt 2), bestehend aus den der Planzeichnung (zeichnerischen Festsetzungen), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den Fachgutachten und weiteren Anlagen (Anlagen 4 bis 13 mit Stand vom 08.06.2022 bzw. Stand Erstellung Gutachten).
4. Der Gemeinderat beschließt mit den Entwürfen (Punkt 3) des Bebauungsplans mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Alte Gärtnerei“, Gemarkung Merklingen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Einrichtung einer MTB-Downhill-Strecke in Schafhausen
- Beschlussfassung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Empfehlung des Technischen Ausschusses (in der Sitzung am 22. Juni 2022) vonseiten der Verwaltung abgesetzt.
Kindertageseinrichtungen
- Maßnahmen zur Begegnung des Fachkräftemangels
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab dem 01.09.2022 die Ganztagsbetreuung in allen städtischen Kindertageseinrichtungen mit Ausnahme der Schülerbetreuung Weil der Stadt und Merklingen um 16.00 Uhr endet. Weiter hat der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig beauftragt, folgende übertarifliche Maßnahmen ab dem 01.01.2023 umzusetzen:
a. Einführung eines Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Konzeptes mit Gewährung einer übertariflichen Prämie in Form eines Sonderurlaubstages.
b. Gewährung einer übertariflichen Zulage für pädagogische Fachkräfte in den städtischen Kindertagesstätten mit Ganztagesbetreuung in Höhe von 100 €/Monat bei einem Beschäftigungsumfang von 100% (anteilige Teilzeit-Reduzierung). Ausgenommen hiervon sind Auszubildende, Geringfügig Beschäftigte, Sprachförderkräfte, Integrationskräfte und nicht ständige Aushilfskräfte.
c. Gewährung eines übertariflichen Zuschusses für alle städtischen Mitarbeiter/innen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen mittels einer monatlichen Pauschale in Höhe von 100 Euro pro Kind, maximal jedoch in Höhe der tatsächlichen Betreuungs- und Unterbringungskosten.
Vergabe der Architektenleistungen für das Projekt Kindergartenquartier an der Kirchenburg in Merklingen
- Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat bei 18 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen der Vergabe zur stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 der Architektenleistungen für das Projekt Kindergartenquartier an der Kirchenburg in Merklingen an das Büro 2m Architekten, Altdorf zugestimmt. Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen für das Projekt zügig voranzutreiben und dem Gremium eine aktualisierte Vorentwurfsplanung mit städtebaulichem Modell vorzustellen.
Satzung zur Änderung der Satzung über Nutzung von Grünflächen und Schulhöfen der Stadt Weil der Stadt (Grünflächen- und Schulhofsatzung)
Bei 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat die der Sitzungsvorlage 2022/111 als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über Nutzung von Grünflächen und Schulhöfen der Stadt Weil der Stadt (Grünflächen- und Schulhofsatzung) mit der Maßgabe beschlossen, dass das Schulgelände und die Spielflächen der Grundschule Schafhausen gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung weiterhin in der Zeit von 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr zur außerschulischen Nutzung freigegeben sind. * Sie ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
* Verwaltungsvorschlag laut Sitzungsvorlage 2022/111 war, die Freigabe der außerschulischen Nutzung von 20:00 Uhr auf 19:00 Uhr zu verschieben.
Digitalpakt Schule
- Vergabe von Lieferleistungen
Der Gemeinderat hat bei 21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Beauftragung der Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG, Tauberbischofsheim, mit der Lieferung und Montage von 13 Displays samt Peripherie für die Realschule Weil der Stadt zur Bruttovergabesumme von 113.957,34 € zugestimmt. Bei gleichem Stimmverhältnis hat der Gemeinderat ferner der Beauftragung der Firma Heinekingmedia GmbH, Hannover, mit der Lieferung und Montage von 24 Displays samt Peripherie für das Johannes-Kepler-Gymnasium Weil der Stadt zur Bruttovergabesumme von 121.665,60 € zugestimmt.
Stellenplan 2022/2023
- Schaffung außerplanmäßiger Stellen im Stadtbauamt
Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der Fraktion „Freie Wähler Vereinigung“ bei 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgesetzt.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat einstimmig die vom 24.05.2022 bis zum 27.06.2022 eingegangenen Spenden angenommen.
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.