Bericht aus dem Gemeinderat vom 25. Juni 2024
Bericht aus der Sitzung
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
Vorlage: 2024/088
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Information: In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14. Mai 2024 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
Polizeiliche Kriminalstatistik für die Stadt Weil der Stadt 2023
- Fachvortrag der Polizei
Vorlage: 2024/087
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Information: Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.
Neufassung Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Weil der Stadt
- Vorstellung und Beschlussfassung
Vorlage: 2024/107
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss: Die Neufassung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Weil der Stadt wird in der anliegenden
Fassung beschlossen.
Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige
Feuerwehr
Vorlage: 2024/108
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
Beschluss: Den Zuschlag für die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens erhält als
wirtschaftlichster Bieter die Fa. Autohaus Weeber GmbH, Weil der Stadt, zu einem
Bruttoangebotspreis in Höhe von 82.541,87 €.
Bebauungsplan Kindergartenquartier Kirchenburg Merklingen
Vorlage: 2024/095
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 22 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Kindergartenquartier
Kirchenburg Merklingen“ Gemarkung Merklingen und der Satzung über örtliche Bauvorschriften im
beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften „Kindergartenquartier Kirchenburg Merklingen“, Gemarkung Merklingen
bestehend aus der Planzeichnung (zeichnerischen Festsetzungen), den textlichen Festsetzungen
und der Begründung (Anlagen 1 bis 3 mit Stand vom 06.06.2024).
3. Der Gemeinderat beschließt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen
Bauvorschriften, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange nach § § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen
Vorlage: 2024/103
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen zu.
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der
Stadt
- Änderung des Gebührenverzeichnisses zum 01.09.2024
Vorlage: 2024/112
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 21 Nein 3 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt das beigefügte Gebührenverzeichnis mit Wirkung ab
1. September 2024.
2. Die Entgelte für die Tagespflege für Kleinkinder (Modell TAKKI) werden an die
Betreuungsgebühren für unter 3-jährige Kinder in einer Kinderkrippe entsprechend des ab
1. September 2024 gültigen Gebührenverzeichnisses angepasst.
Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Vergabe
Vorlage: 2024/104
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Die Essenslieferung für die Kindertageseinrichtungen Farbklecks, Merklingen, Wirbelwind,
Schafhausen, und die Schülerbetreuung der Grundschule Schafhausen wird für die Dauer von
zunächst einem Jahr (01.09.2024 – 31.08.2025) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG,
Nürnberg, zum Nettoangebotspreis von 3,54 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro
Essen vergeben.
2. Die Essenslieferung für die Kindertageseinrichtung Kindertreff, Weil der Stadt, wird für die Dauer
von zunächst einem Jahr (01.09.2024 – 31.08.2025) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG,
Nürnberg, zum Nettoangebotspreis von 3,45 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro
Essen vergeben.
3. Die Essenslieferung für die Kinderkrippe Wichteltreff, Weil der Stadt, wird für die Dauer von
zunächst einem Jahr (01.09.2024 – 31.08.2025) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG,
Nürnberg, zum Nettoangebotspreis von 3,36 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro
Essen vergeben.
4. Die Schülerverpflegung in der Mensa an der Würmtalschule Merklingen wird für die Dauer von
zunächst einem Jahr (01.09.2024 – 31.08.2025) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG,
Nürnberg, zu einem Nettoangebotspreis von 4,61 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
pro Essen vergeben.
5. Die Schülerverpflegung in der Mensa am Schulzentrum Weil der Stadt wird für die Dauer von
zunächst einem Jahr (01.09.2024 – 31.08.2025) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG,
Nürnberg, vergeben
a) von montags bis donnerstags zu einem Nettoangebotspreis von 4,61 Euro (zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Essen,
b) am Freitag zu einem Nettoangebotspreis von 4,38 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
pro Essen.
Neufassung der Richtlinien zur Verleihung des Ehrenamtspreises für bürgerschaftliches Engagement der Stadt Weil der Stadt
Vorlage: 2024/102
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien zur Verleihung des Ehrenamtspreises für
bürgerschaftliches Engagement der Stadt Weil der Stadt.
Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Böblingen
- Anhörungsverfahren
Vorlage: 2024/106
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung beschlossene Fassung der Stellungnahme
abzugeben.
Einführung von Gebühren für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten
Vorlage: 2024/067/1
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 20 Nein 0 Enthaltung 4 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Einführung von Gebühren für die Nutzung städtischer
Räumlichkeiten durch örtliche Vereine und Organisationen ab dem 01.01.2025 wie in der Vorlage
dargestellt.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine Satzung auszuarbeiten
und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Potentialräume für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im Außenbereich
Vorlage: 2024/047/2
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die dazu
erforderlichen Bauleitplanverfahren entsprechend der formulierten Voraussetzungen und Kriterien zu
behandeln.
Kommunale Unterbringung von Geflüchteten
- Neubau eines weiteren Unterbringungsgebäudes
Vorlage: 2024/096
Abstimmungsergebnis: Nicht abgestimmt – Beschlussfassung auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderates vertagt
Verlängerung des Mietvertrags Steinhöwelstraße 15
Vorlage: 2024/073
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass der bisher durch das Landratsamt zur Vorläufigen
Unterbringung (VU) von Geflüchteten genutzte Gebäudeteil der Steinhöwelstraße 15 ab dem
01.09.2024 bis zur baulichen Realisierung anderer Unterbringungskapazitäten durch die
Stadtverwaltung für den Zweck der Anschlussunterbringung (AU) genutzt wird.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen erneuten Mietvertrag für den bisher schon für die
Unterbringung der ukrainischen Waisenkinder genutzten Gebäudeteil für diesen
Verwendungszweck mit einer Vertragsdauer von zwei Jahren bis zum 31.08.2026
abzuschließen.
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Städtisches Wasserwerk
- nochmalige Beschlussfassung
Vorlage: 2024/114
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtisches Wasserwerk für das Jahr 2024 wird in der
vorliegenden Fassung beschlossen.
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Satzungsänderung
Vorlage: 2024/077
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 11 Nein 5 Enthaltung 8 Befangen 0
Beschluss:
Die im Entwurf anliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit wird mit Maßgabe der per Antrag eingearbeiteten Änderungen gemäß § 4 in
Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Sie ist
auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
Prüfung der Bauausgaben der Stadt Weil der Stadt für die Jahre 2017-2021
durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht
Vorlage: 2024/113
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Information:
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung sowie der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg über die Prüfung der Bauausgaben der Stadt Weil der Stadt für die Jahre 2017 –
2021 werden zur Kenntnis genommen.
Neubau des Baubetriebshofs
- Vergabe der Planungsleistungen
Vorlage: 2024/097
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 19 Nein 0 Enthaltung 5 Befangen 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für
den Neubau des Baubetriebshofes nach Vorliegen der Ergebnisse der VgV-Verfahren zu vergeben.
Dies sind im Einzelnen:
1. Beauftragung des Büros ARP Architektenpartnerschaft, Stuttgart, mit Planungsleistungen der
Objekt- und Freianlagenplanung mit dem Angebot vom 14.05.2024 über 464.394,55 € brutto.
2. Beauftragung des Büros Mayer-Vorfelder und Dinkelacker, Sindelfingen, mit Planungsleistungen
der Tragwerksplanung mit dem Angebot vom 29.04.2024 über 59.973,62 € brutto
3. Beauftragung des Büros IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung, Pforzheim, mit
Planungsleistungen der Elektroplanung mit dem Angebot vom 29.04.2024 über 87.232,68 € brutto
4. Beauftragung des Büros IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung, Pforzheim, mit
Planungsleistungen der HLS-Planung mit dem Angebot vom 29.04.2024 über 132.518,41 € brutto
5. Beauftragung des Büros TRIAS Brandschutzplanung, Stuttgart, mit Planungsleistungen der
Brandschutzplanung mit dem Angebot vom 29.04.2024 über 30.703,46 € brutto
6. Beauftragung des Büros Horstmann & Berger, Altensteig, mit Planungsleistungen der Bauphysik
mit dem Angebot vom 22.05.2024 über 27.128,77 € brutto
Sanierung Altes Rathaus, Marktplatz 14 Weil der Stadt
- Vergabe der Planungsleistungen
Vorlage: 2024/101
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 11 Nein 4 Enthaltung 9 Befangen 0
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge der Planungsleistungen für die Sanierung des Alten
Rathauses Marktplatz 14 nach Vorliegen der Ergebnisse der VgV-Verfahren zu vergeben. Dies
sind im Einzelnen:
a) Beauftragung des Büros Balbach Architekten, Stuttgart, mit Planungsleistungen der
Objektplanung mit dem Angebot vom 18.03.2024 mit den Leistungsphasen 1-9
b) Beauftragung des Büros Sigler Schumer Spieth, Nürtingen, mit Planungsleistungen der
Tragwerksplanung mit dem Angebot vom 18.03.2024 mit den Leistungsphasen 1-6
c) Beauftragung des Büros Bagusat Elektro- und Lichtplanung, Haiterbach mit
Planungsleistungen der Elektroplanung mit dem Angebot vom 18.03.2024 mit den
Leistungsphasen 1-8
d) Beauftragung des Büros Greipl Roche Ingenieure, Stuttgart mit Planungsleistungen der HLS-
Planung mit dem Angebot vom 18.03.2024 mit den Leistungsphasen 1-8
e) Zustimmung zu einem Budget von ca. 25 T€ brutto für die Beauftragung eines Büros mit
Planungsleistungen der Bauphysik mit den Leistungsphasen 1-7
2. Der Gemeinderat bevollmächtigt und beauftragt die Verwaltung, in der Eigentümerversammlung
der WEG Marktplatz 14 die in diesem Zusammenhang ggf. erforderlichen Beschlüsse im Hinblick
auf eine Sanierung des Gemeinschaftseigentums am Gebäude Marktplatz 14 herbeizuführen.
Erweiterungsbau der Grundschule Schafhausen
- Ermächtigung zur Vergabe der Planungsleistungen
Vorlage: 2024/098
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen - Ja 14 Nein 5 Enthaltung 5 Befangen 0
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Aufträge für die Planungsleistungen für den
Erweiterungsbau der Grundschule in Schafhausen (Schule am Schafberg) nach Vorliegen der
Ergebnisse der VgV-Verfahren zu vergeben. Dies sind im Einzelnen:
1. Planungsleistungen Objektplanung Architektur
Honorar-Budget von ca. 250.000 € brutto für die Beauftragung eines Architekturbüros mit den
Leistungsphasen 1-9
2. Planungsleistungen Tragwerksplanung
Honorar-Budget von ca. 90.000 € brutto für die Beauftragung eines Statikbüros mit den
Leistungsphasen 1-6
3. Planungsleistungen Elektroplanung
Honorar-Budget von ca. 80.000 € brutto für die Beauftragung eines Fachplaners für
Elektroplanung mit den Leistungsphasen 1-8
4. Planungsleistungen HLS-Planung
Honorar-Budget von ca. 100.000 € brutto für die Beauftragung eines Fachplaners für technische
Gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1-8
5. Planungsleistungen Brandschutzplanung
Honorar-Budget von ca. 25.000 € brutto für die Beauftragung eines Fachplaners Brandschutz mit
den Leistungsphasen 1-8
6. Planungsleistungen Bauphysik
Honorar-Budget von ca. 20.000 € brutto für die Beauftragung eines Bauphysikers mit den
Leistungsphasen 1-7
Schulcampus Jahnstraße
- Vergabe der Interimscontainerschule
Vorlage: 2024/105
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird bevollmächtigt, die Vergabe der Interimscontainerschule Jahnstraße an den
wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen.
Vergabe von Aufträgen während der Sitzungspause des Gemeinderats
- Ermächtigung der Verwaltung
Vorlage: 2024/075
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, während der diesjährigen Sitzungssommerpause des Gemeinderats
Aufträge an Bieter zu vergeben, die bei Vergaben nach den einschlägigen Vergabevorschriften das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
Grundstücksangelegenheiten
- Einziehung einer Verkehrsfläche
Vorlage: 2024/094
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen - Ja 24 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Beschluss:
Die Verkehrsfläche, Teilfläche von Flst. 52, Gemarkung Weil der Stadt, wird gemäß § 7 Straßengesetz
(StrG) dem öffentlichen Verkehr entzogen (eingezogen).
Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.