Bericht aus dem Gemeinderat vom 22. September 2020
Bericht aus der Sitzung
Amtseinsetzung des neuen Bürgermeisters
- Wahl des Gemeinderatsmitglieds, das den neuen Bürgermeister vereidigt und verpflichtet
- Bestellung von Herrn Christian Walter ab 2. November 2020 ggfs. zum Amtsverweser
Gemeinderätin Dr. Sonja Nolte wird Herrn Christian Walter, bei der Amtseinsetzung vereidigen und verpflichten.
Sollte eine Amtseinsetzung als Bürgermeister nicht möglich sein, weil die Wahl vom 16. August 2020 bis zum Ablauf der Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters nicht rechtkräftig ist, wird Herr Christian Walter ab 2. November 2020 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Amtsverweser bestellt.
Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Weil der Stadt für die Jahre 2012 bis 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Weil der Stadt von 2012 bis 2016 wurde zur Kenntnis genommen.
Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Weil der Stadt für die Jahre 2012 bis 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht
- hier: Eingruppierung des pädagogischen Personals
Die Entscheidung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 19.03.2014 zur Eingruppierung des pädagogischen Personals wurde bestätigt.
Gründung Stadtwerke
- Beschluss Gesellschaftsform und Vertragswerk
Der Tagesordnungspunkt wurde im Vorfeld der Sitzung abgesetzt.
Bebauungsplan „Benzstraße“, Gemarkung Weil der Stadt
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der textlichen Festsetzungen sowie den Begründungsvorentwurf, alle mit Stand vom 10.09.2020, und beschloss die frühzeitige Beteiligung in Form einer Auslegung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Erbbaurechtsvertrag mit dem TSV Hausen e.V.
- Beschluss über die Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags
Der Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags mit dem TSV Hausen e.V. vom 13.03.1986 in der Form des Nachtrags vom 08.08.2013 hinsichtlich des Flurstücks Nr. 1003/1 der Gemarkung Hausen wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde mit dem Vollzug beauftragt.
Einziehung von Verkehrsflächen:
1. Die Verkehrsfläche, Teilfläche des Flst. Nr. 45, Alter Weg, Gemarkung Münklingen, wurde gemäß § 7 Straßengesetz (StrG) dem öffentlichen Verkehr entzogen (eingezogen).
2. Die Verkehrsfläche, Teilfläche des Flst. Nr. 6396, Steckental, Gemarkung Weil der Stadt wurde gemäß § 7 Straßengesetz (StrG) dem öffentlichen Verkehr entzogen (eingezogen).
3. Die Verkehrsfläche, Teilfläche des Flst. Nr. 80, Hangweg, Gemarkung Schafhausen, wurde gemäß § 7 Straßengesetz (StrG) dem öffentlichen Verkehr entzogen (eingezogen).
Annahme von Spenden
Die in der Tischvorlage aufgeführten Spenden vom 30.06.2020 bis zum 21.09.2020 wurden angenommen.