Bericht aus dem Gemeinderat vom 20. Dezember 2022

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29. November 2022 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
     

  2. Bebauungsplanverfahren "Alte Gärtnerei" Gemarkung Merklingen
    - Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
    - Satzungsbeschluss

    Bei 20 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat wägt die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1) sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) (Anlage 2) eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ ab. Der Gemeinderat stimmt gemäß der Empfehlung des Technischen Ausschusses den Vorschlägen der Verwaltung zur Abwägung zu.
    2. Der Gemeinderat stimmt gemäß der Empfehlung des Technischen Ausschusses den Änderungen der Planung gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses vom 28.06.2022 zu.
    3. Der Gemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Technischen Ausschusses, gem. § 10 BauGB i.V. mit § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), den Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ in Weil der Stadt, Gemarkung Merklingen, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, sowie die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung, i.V. mit § 4 GemO, in den vorliegenden Fassungen vom 17.11.2022 (Anlage 3 und 4), jeweils als Satzung.
    4. Der Begründung vom 17.11.2022 (Anlage 5) wird zugestimmt. Sie wird dem Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/201/1.
     

  3. Konsolidierungskonzept des städtischen Haushaltes
    - Beschluss der 1. Fortschreibung


    Einstimmig hat der Gemeinderat die 1. Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts des städtischen Haushaltes, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat einmütig das Positionspapier des Gemeindetags „Belastungsgrenze erreicht – kein Weiter so“ und den offenen Brief an den Ministerpräsidenten zur Kenntnis genommen.

    Die im Beschluss genannten Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2022/160/2.
     

  4. Alternative Bestattungsformen

    Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, weitere alternative Bestattungsformen in Weil der Stadt einzuführen. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, entsprechende Planungen für die einzelnen Friedhöfe vorzulegen.
     

  5. Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung "Würmtalblick" Gemarkung Schafhausen
    - Aufstellungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Würmtalblick" in Schafhausen
    - Billigung der Vorentwürfe und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung

    Bei 23 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat billigt aufgrund der Empfehlung des Technischen Ausschusses den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften „Würmtalblick“ Gemarkung Schafhausen.
    2. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Technischen Ausschusses und beschließt mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
    3. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Würmtalblick“, Gemarkung Schafhausen, mit Abgrenzungsplan der Anlage 5 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
    4. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Würmtalblick“, Gemarkung Schafhausen (Anlagen 6 und 7).
    5. Der Gemeinderat beschließt mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/199/1.
     

  6. Arrondierungs-Bebauungsplanverfahren nach 13b BauGB – Aufstellungsbeschlüsse
    - zu B-Plan „Münklinger Straße", Gemarkung Merklingen‘
    - zu B-Plan „Alfred-Thumm-Straße", Gemarkung Münklingen
    - zu B-Plan „Hinter Höfen II", Gemarkung Schafhausen


    Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    Bei 17 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen:

    1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Münklinger Straße“, Gemarkung Merklingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Lageplan vom 06.12.2022 (Anlage 1).

    Bei 18 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen:

    2. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Alfred-Thumm-Straße“, Gemarkung Münklingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Lageplan vom 09.12.2022 (Anlage 2).

    Bei 18 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen:

    3. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Hinter Höfen II“, Gemarkung Schafhausen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Lageplan vom 09.12.2022 (Anlage 3).

    Die im Beschluss genannten Anlagen beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 2022/206.
     

  7. Annahme von Spenden

    Der Gemeinderat hat einstimmig die vom 29.11.2022 bis zum 19.12.2022 eingegangenen Spenden angenommen.

 

Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt