Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Öffentliche Bekanntmachungen

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Weil der Stadt wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Weil der Stadt, Bürgeramt, Kapuzinerberg 14, 71263 Weil der Stadt (Zugang ist rollstuhlgeeignet) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. 

Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht 
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025:

2025-01-16 Bekanntmachung Auslegung Wählerverzeichnis.pdf