Einrichtung von Tempo 30 zum Schutz vor Lärm

Städtische Mitteilungen

Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen und Stress sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, hat die Europäische Union über die EU-Richtlinie 2002/49/EG die Kommunen dazu verpflichtet, lärmempfindliche Gebiete zu definieren und entsprechende Maßnahmen aufzuzeigen, die den Umgebungslärm reduzieren. Das Bundesimmissionsschutz-gesetz sieht hierzu vor, dass die Städte und Gemeinden einen sogenannten Lärmaktionsplan aufstellen müssen.

Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat daher Ende 2016 einen auf Weil der Stadt abgestimmten Lärmaktionsplan verabschiedet. Darin enthalten sind eine Lärmkartierung, welche die zu lauten Bereiche aufweist, sowie ein Katalog an erforderlichen Maßnahmen.

Der "Kooperationserlass" des Landes legt fest, dass die Stadt an die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan gebunden ist. Wenn die fest definierten Grenzwerte für Lärm überschritten werden, besteht kein Ermessensspielraum mehr – es muss gehandelt werden.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat der Gemeinderat in einer Sondersitzung zum Thema Verkehr am 1. Dezember 2020 beschlossen, dass die im Lärmaktionsplan vorgesehene Einführung von „Tempo 30“ bei den zuständigen Behörden (Landratsamt und Regierungs-präsidium) beantragt und auf Probe umgesetzt werden sollen. Die Maßnahme kann nicht von der Stadt selbst umgesetzt werden, da es sich bei den betroffenen Straßen um sogenannte klassifizierte Straßen handelt, das heißt, diese gehören nicht der Stadt, sondern dem Kreis, Land oder Bund.

Der Gemeinderat hat sich mit einigen Gegenstimmen und Enthaltungen für die nachfolgend aufgeführten Straßen ausgesprochen, bei denen, gemäß den RLS-90-Lärmberechnungen des Fachbüros SoundPlan und der Verkehrsuntersuchung der Planungsgruppe Kölz, die Grenzwerte deutlich überschritten werden:
 

Weil der Stadt

  1. Grabenstraße, ganztags (zw. Schafhausener Str. und Heilig-Kreuz-Knoten)

  2. Paul-Reusch-Straße, ganztags (zw. Malmsheimer Straße und Heilig-Kreuz-Knoten)

  3. Malmsheimer-, Leonberger Straße, nur nachts (zw. Paul-Reusch-Str. und Südumgehung)

  4. Merklinger Straße, ganztags (zw. Ortsrand Häugern und Heilig-Kreuz-Knoten)

  5. Max-Caspar-Straße, nur nachts (zw. Merklinger - und Emil-Haag-Straße)

 

Merklingen

  1. Haupt-, Hausener Straße, ganztags (zw. KVP Brastraße und Münklinger Straße)
  2. Mittlere Straße, ganztags (zw. Hausener Straße und Vordere Straße)

 

Münklingen

  1. Böblinger-, Liebenzeller Straße, ganztags (zw. Begonienstraße und Alter Weg)

 

Hausen

  1. Würmtalstraße, ganztags (zw. Lehningerstraße / Brückengasse und südlichem Ortsrand)
  2. Heimsheimer Straße, ganztags (zw. Würmtalstraße und Heimsheimer Str. 29)

 

Bei der Frage, ob Tempo 30 eine geeignete Maßnahme zur Lärmreduzierung darstellt, herrschen weitläufig unterschiedliche Meinungen. Hierzu setzt die Stadt aber auf zahlreiche wissenschaftliche Studien und den Berechnungen des beauftragten Ingenieurbüros, die nicht nur eine spürbare Verbesserung der Lärmbelastung, sondern auch eine Verbesserung des Verkehrsflusses attestieren. Durch Tempo 30 soll es also nicht nur leiser werden, es ist sogar mit weniger Stau und mit mehr Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Kinder, aber auch für die Autofahrer selbst zu rechnen.

Um die Auswirkungen der Maßnahme anhand der gemachten Erfahrung beurteilen zu können, hat der Gemeinderat sich dafür ausgesprochen, dass die Maßnahme Tempo 30 evaluiert werden soll.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt